Nutzung von Dienstwagen: Urteil des Bundesfinanzhof zur privaten Nutzung von Dienstwagen
Dienstag, 16. Juni, 2009
Geschäftsreisen und private Nutzung von Firmenwagen: Steuerecht – Urteil des Bundesfinanzhof zur Nurzung von Dienstwagen. Der BFH hat im Streitfall, ob die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein geldwerter Vorteil als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu versteuern ist. Hier das Urteil mit Begründung:
1. Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), sondern ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil vor (geldwerter Vorteil).
2. Eine vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als Arbeitslohn zu qualifizieren (Senatsbeschluss vom 15. November 2007 VI ER-S 4/07).
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