Geschäftsreisen und Flüge buchen: Reisebüro muss Änderung der Flugzeiten mitteilen
Freitag, 27. August, 2010
Reiserecht und Passagierrechte: Reisebüros müssen Kunden über Änderungen von Flugzeiten informieren. Wiesbaden (dpa/tmn) - Reisebüros müssen Urlaubern eine Änderung der Flugzeiten mitteilen. Allerdings trifft die Reisenden eine Mitschuld, wenn sie sich nicht selbst kurz vor Antritt über einen Monate im Voraus gebuchten Flug informieren. Darauf weist die Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona (Az.: 316 C 151/09).
Die Kläger hatten bei einem Reisebüro im April 2008 einen Flug von Hamburg nach Lanzarote gebucht. Als sie am Tag des Abflugs im November am Flughafen eintrafen, erfuhren sie, dass der Flug von 12:30 Uhr auf 11:10 Uhr vorverlegt wurde. Das Flugzeug war weg, die Urlauber verklagten das Reisebüro auf Schadenersatz. ... den ganzen Beitrag "Geschäftsreisen und Flüge buchen:..." lesen







