Reiserecht – Flugausfall bei schlechtem Wetter: Airlines müssen Flugausfälle bei schlechtem Wetter nachweisen – sonst erhalten Kunden Geld zurück
Freitag, 6. Mai, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Flüge fallen aufgrund von schlechtem Wetter aus. Fluggesellschaften müssen Gründe für Annullierung nachweisen, sonst haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Karlsruhe/Wiesbaden (dpa/tmn) - Eine Airline muss schlechtes Wetter belegen können, wenn sie es als Grund für einen Flugausfall angibt.
Außerdem muss sie nachweisen, dass die Absage auch unter Einsatz aller verfügbaren Mittel nicht zu verhindern war. Andernfalls haben Kunden Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß der Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Flugausfall bei..." lesen


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