Reiserecht: Bei braunem Meerwasser Geld zurück ?
Freitag, 6. Februar, 2009
Reiserecht: Bei braunem Meerwasser Geld zurück ? Im Reisekatalog sind Bilder mit türkisblauen Meer abgebildet, vor Ort war das Meer braun statt türkisblau. Urlauber gingen nach ihrer wenig paradiesischen Pauschalreise in die Dominikanische Republik vor Gericht , und forderten vom Veranstalter Geld zurück – und bekamen Recht
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Geld zurück bei Beinahe-crash oder Todesangst: BGH-Spruch ist kein Pauschalurteil. Reisebüros sollten sich nicht wundern, wenn Kunden künftig vermehrt mit Klagen gegen Veranstalter drohen. Auslöser könnte die Berichterstattung über ein neues Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) sein. Überschriften wie “Geld zurück nach Beinah-Crash” (ZDF) und “Bei Todesangst wird Urlaubspreis rückerstattet” (Neue Presse) vermitteln den Eindruck, als hätten Reisende nach einer kritischen Situation im Flugzeug automatisch Anspruch auf die Erstattung des kompletten Reisepreises. Dem ist aber nicht so. Der BGH erkennt nur an, dass ein Anspruch grundsätzlich bestehen kann. Ob das so ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Im konkreten Fall hat der BGH den Rechtsstreit deshalb an das Landgericht Duisburg zurückverwiesen.






