Reiserecht – verlorene Gegenstände nach Fluggastkontrolle: Sicherheitskontrolle muss nicht für verlorene Gegenstände haften
Donnerstag, 22. September, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Verlorengegangene Gegenstände nach Durchleuchten der Sicherheitkontrolle am Airport. Fluggastkontrolle muss keine Haftung übernehmen. Passagiere sind verantwortlich für abgelegte Gegenstände. Kein Anspruch auf Schadenersatz. Frankfurt/Main (dpa) - Die Sicherheitskontrolle am Flughafen muss nicht haften, wenn einem Passagier beim Durchleuchten die Uhr abhandenkommt.
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – verlorene Gegenstände..." lesen







