Reiserecht – Reisevertrag nie fristlos kündigen: Reisevertrag wegen Mangel nicht ohne Frist kündigen
Freitag, 10. Juni, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Aufgrund eines Mangels den Reisevertrag nicht kündigen ohne dem Veranstalter eine Frist zur Abhilfe zu setzten. Kündigung sonst unberechtigt. Düsseldorf (dpa/tmn) - Ein Kunde darf den Reisevertrag wegen eines Mangels nicht kündigen, ohne dem Veranstalter eine Frist zu setzen. Das gilt grundsätzlich auch im Fall einer Flugverspätung und selbst dann, wenn sich die Anreise dadurch um mehr als 14 Stunden verzögert.
So entschied das Landgericht Düsseldorf (Az.: 22 S 295/09). In dem Fall hatten die Kläger den Reisevertrag gekündigt, nachdem die Maschine, mit der sie in den Urlaub fliegen wollten, deutliche Verspätung hatte. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Reisevertrag nie..." lesen



Reisen und
Reisehinweise und Sicherheitshinweise für Tunesien: Reiseveranstalter haben Abflüge bis 21. oder 24. Januar 2011 abgesagt. Kostenfreie Umbuchungen und Stornierungen gelten bis 31. Januar 2011. Reisen ab Februar sind noch unklar. Veranstalter wollen Sicherheitslage weiterhin prüfen und möglicherweise Fristen verlängern. Berlin (dpa/tmn) - Nach den schweren Unruhen in Tunesien raten die Reiseveranstalter ihren Oster- und Sommergästen zum Abwarten.
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