Reisen und Mängel: Reklamationen bei Reisemängeln immer fristgerecht melden – sonst entfällt die Preisminderung
Freitag, 29. Januar, 2010
Reisemängel, Geschäftsreisen und Urlaubsreisen : Preisminderung wird nur bei fristgerechter Meldung an das Reisebüro oder den Veranstalter erstattet. Reklamationen: Formale Fallstricke bei Reisepreisminderung. München/Oldenburg (dpa/tmn) – Urlauber, die Mängel reklamieren wollen, müssen dies binnen eines Monats nach ihrer Rückkehr tun. Wer Reisemängel erst einmal der Reiseleitung am Urlaubsort mitteilt, eine fristgerechte Erklärung an das Reisebüro oder den Veranstalter nach Rückkehr aber versäumt, hat keine Erstattungsansprüche.
Das gilt auch dann, wenn die beklagten Punkte eigentlich eine Preisminderung gerechtfertigt hätten. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 262 C 8763/09) weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hin. Wer eine Preisminderung oder Schadenersatz einfordert, sollte außerdem immer klar zum Ausdruck bringen, dass dies aufgrund der Mängel geschieht. ... den ganzen Beitrag "Reisen und Mängel: Reklamationen..." lesen
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Rechtskräftiges Gerichtsurteil: Fluggesellschaften müssen Kunden eine Frist setzen, bevor nicht rechtzeitig bezahlte Flugtickets storniert werden dürfen. Gerichtsurteil (Az.: 8 O 400/08): Ein Germanwings-Kunde hatte im Internet mehrere Tickets nach Korfu gebucht und mit Kreditkarte bezahlt. Aus ungeklärten Gründen kam die Bezahlung nicht zustande. Die Fluggesellschaft stornierte den Flug, wovon der Kunde jedoch erst am Abflugtag am Schalter erfuhr. Er musste daraufhin mit einer anderen Gesellschaft zu einem deutlich höheren Preis fliegen. Das Landgericht sprach ihm Schadensersatz zu.
Übernahme Austrian Airlines durch Lufthansa: Lufthansa ist mit verbessertem Kaufangebot an die EU-Kommission herangetreten. Medienberichten zufolge bekundet die Flugesellschaft Lufthansa erneut ihr Interesse an der Übernahme von Austrian Airlines und legt ein neues nochmals verbessertes Kaufangebot vor. Durch diese Initiative seitens der Lufthansa erhofft sich die Flugesellschaft das die Bewilligung der Übernahme von Austrian Airlines voran geht. Die Entscheidung liegt nun bei der EU-Kommission ob der Verkauf von Austrian Airlines an die Lufthansa zustande kommt.
Air Berlin: Kartellamt setzt Air Berlin Frist wegen Condor-Übernahme. Das Bundeskartellamt hat der Fluggesellschaft Air Berlin eine letzte Frist zur Erläuterung ihrer Pläne für die Übernahme der zu Thomas Cook gehörenden Condor gesetzt. Bis zum 14. Juli muss die Airline detaillierte Informationen über ihr Vorhaben liefern, sagte Kartellamtssprecherin Silke Kaul am Dienstag in Bonn der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires. Darüber seien die Anwälte von Deutschlands zweitgrößter Fluggesellschaft bereits informiert worden.






