Recht auf Reisen: Stornogebühren – Reiseanbieter dürfen keine pauschalen Summen als Gebühr für Stornierungen ansetzten
Freitag, 8. Oktober, 2010
Reiserecht, Passagierrechte und Fluggastrechte: ReiseRecht aktuell informiert. Reiseunternehmen ist es nicht erlaubt pauschale Stornogebühren anzusetzten. Stornokosten müssen prozentual und nicht in festen Sätzen errechnet werden. Bonn (dpa/tmn) - Reiseanbieter dürfen keine pauschalen Summen als Gebühr für Stornierungen festlegen.
Ein entsprechender Passus in den Geschäftsbedingungen, der zum Beispiel 100 Euro pro Stornierung vorsieht, ist nicht rechtens. Das hat das Amtsgericht Bonn entschieden (Az.: 101 C 3385/09), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». ... den ganzen Beitrag "Recht auf Reisen: Stornogebühren..." lesen

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