Reiserecht – Gepäck verspätet befördert und Koffer defekt: Kein Anspruch auf Erstattung
Freitag, 9. Dezember, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Geschäftsreisende oder Urlauber bekommen den Flugpreis aufgrund eines kaputten Koffers und zu spät befördertes Gepäck nicht erstattet. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Hamburg (dpa/tmn) - Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.
Für einen solchen Anspruch gibt es keine gesetzliche Grundlage, entschied das Amtsgericht Hamburg. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Gepäck verspätet..." lesen








