Recht auf Reisen: Reiseveranstalter müssen keine Haftung für Fehler des Flughafenpersonals übernehmen
Freitag, 22. Oktober, 2010
Reiserecht, Passagierrechte und Fluggastrechte: ReiseRecht aktuell informiert. Veranstalter haften nicht für für Fehler seitens des Flughafenpersonals. Flughafen und Personal sind nicht als Erfüllungsgehilfen zu betrachten. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Reiseveranstalter müssen für Fehler des Flughafenpersonals keinen Schadenersatz leisten.
Der Betreiber eines Flughafens und seine Mitarbeiter seien keine Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 24 S 243/09). Auf die Entscheidung weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. ... den ganzen Beitrag "Recht auf Reisen: Reiseveranstalter..." lesen






