TÜV SÜD empfielt beim Autounfall: Auch im Winter beim Unfall das Auto verlassen!
Freitag, 18. Dezember, 2009
Geschäftsreisen und Mietwagen: Experten von TÜV SÜD mit Tipps zum richtigen Verhalten beim Autounfall. Unfallstelle absichern und Fahrzeug unbedingt verlassen. Bei Unfall im Winter das Auto verlassen: Wer bei winterlichen Straßenbedingungen einen Unfall baut oder mit technischen Problemen liegen bleibt, sollte unbedingt das Auto verlassen und nicht im Fahrzeug sitzend auf Hilfe warten – auch und gerade wenn draußen unwirtliche Bedingungen herrschen. Darauf weisen die Experten von TÜV SÜD hin. ... den ganzen Beitrag "TÜV SÜD empfielt beim..." lesen
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Geschäftsreisen und Urlaub mit dem Mietwagen: Kunden können gewünschtes Fahrzeug bei Mietwagenfirma Avis fest reservieren. Der Autovermieter Avis garantiert mehr als nur die Fahrzeuggruppe: Für drei Euro mehr pro Tag bietet die Avis Autovermietung in den Kategorien „Obere Mittelklasse“ und „Oberklasse“ die Möglichkeit, sich einen Mercedes oder ein Sechszylinder-Modell fest reservieren zu lassen. Das heißt, Kunden zahlen zum üblichen Mietpreis den kleinen Aufschlag und können sich dann schon im Vorfeld garantiert auf die automobilen Highlights freuen. So wartet mit Sicherheit die Mercedes-Benz C-Klasse mit ihren sportlich-eleganten Design-Akzenten und dem komfortablen Interieur auf Mieter, die ein Fahrzeug der „Oberen Mittelklasse“ reserviert und das Spezialangebot gewählt haben.
Geschäftsreisen und private Nutzung von Firmenwagen: Steuerecht – Urteil des Bundesfinanzhof zur Nurzung von Dienstwagen. Der BFH hat im Streitfall, ob die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein geldwerter Vorteil als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu versteuern ist. Hier das Urteil mit Begründung:
Unternehmen und Geschäftsreisen: Anschaffung teurer Firmen-PKW`s und Sportwagen als Kauf oder leasing kann vom Finanzamt als unangemessen eingestuft werden.
Geschäftsreisende mit Firmen-Fahrzeug: Nur noch 50% Vorsteuerabzug für privat genutzte Firmenwagen. Unternehmer, die ein Kraftfahrzeug sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke nutzen, müssen sich mit dem Jahreswechsel auf eine neue Regelung einstellen: Künftig dürfen nur noch 50 % der ausgewiesenen Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden.






