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Stichwort ‘Fahrzeug’

TÜV SÜD empfielt beim Autounfall: Auch im Winter beim Unfall das Auto verlassen!

Freitag, 18. Dezember, 2009

schneefall wintereinbruchGeschäftsreisen und Mietwagen: Experten von TÜV SÜD mit Tipps zum richtigen Verhalten beim Autounfall. Unfallstelle absichern und Fahrzeug unbedingt verlassen. Bei Unfall im Winter das Auto verlassen: Wer bei winterlichen Straßenbedingungen einen Unfall baut oder mit technischen Problemen liegen bleibt, sollte unbedingt das Auto verlassen und nicht im Fahrzeug sitzend auf Hilfe warten – auch und gerade wenn draußen unwirtliche Bedingungen herrschen. Darauf weisen die Experten von TÜV SÜD hin. ... den ganzen Beitrag "TÜV SÜD empfielt beim..." lesen

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Avis Angebot Mietwagen buchen: Mietwagenanbieter Avis garantiert Wunsch-Fahrzeug durch geringen Aufpreis

Montag, 6. Juli, 2009

avis_mietwagen.jpgGeschäftsreisen und Urlaub mit dem Mietwagen: Kunden können gewünschtes Fahrzeug bei Mietwagenfirma Avis fest reservieren. Der Autovermieter Avis garantiert mehr als nur die Fahrzeuggruppe: Für drei Euro mehr pro Tag bietet die Avis Autovermietung in den Kategorien „Obere Mittelklasse“ und „Oberklasse“ die Möglichkeit, sich einen Mercedes oder ein Sechszylinder-Modell fest reservieren zu lassen. Das heißt, Kunden zahlen zum üblichen Mietpreis den kleinen Aufschlag und können sich dann schon im Vorfeld garantiert auf die automobilen Highlights freuen. So wartet mit Sicherheit die Mercedes-Benz C-Klasse mit ihren sportlich-eleganten Design-Akzenten und dem komfortablen Interieur auf Mieter, die ein Fahrzeug der „Oberen Mittelklasse“ reserviert und das Spezialangebot gewählt haben. ... den ganzen Beitrag "Avis Angebot Mietwagen buchen:..." lesen

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Nutzung von Dienstwagen: Urteil des Bundesfinanzhof zur privaten Nutzung von Dienstwagen

Dienstag, 16. Juni, 2009

bfh_bundesfinanzhof_urteil_Dienstwagen.jpgGeschäftsreisen und private Nutzung von Firmenwagen: Steuerecht – Urteil des Bundesfinanzhof zur Nurzung von Dienstwagen. Der BFH hat im Streitfall, ob die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein geldwerter Vorteil als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu versteuern ist. Hier das Urteil mit Begründung:

1. Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), sondern ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil vor (geldwerter Vorteil).

2. Eine vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als Arbeitslohn zu qualifizieren (Senatsbeschluss vom 15. November 2007 VI ER-S 4/07).

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Teure Firmenwagen: Finanzamt streicht “unangemessene” PKW-Kosten

Samstag, 27. September, 2008

Paragraph.jpgUnternehmen und Geschäftsreisen: Anschaffung teurer Firmen-PKW`s und Sportwagen als Kauf oder leasing kann vom Finanzamt als unangemessen eingestuft werden.
Firmenwagen werden in der Regel  steuerlich genauso behandelt wie andere Unternehmenswerte. Kaufpreis oder Leasingraten sowie laufende Kosten mindern den Gewinn. Wenn der Fuhrpark aber mit üppigen oder allzu flotten Modellen bestückt ist, streichen Finanzbeamte immer öfter die Pkw-Kosten, auch wenn das Gefährt eindeutig für Firma oder Kanzlei benötigt wird. 

Eine Reihe aktueller Urteile zeigt, dass dieses Thema vor allem im Rahmen von Betriebsprüfungen auf den Tisch kommt. Teure oder sportliche Wagen werden von den Finanzbehörden als unangemessen eingestuft, wenn die zu hohen Kosten auf den deklarierten Gewinn draufgeschlagen werden. Gerade Selbstständige können auf diese Einstufung in der Regel nicht sofort reagieren, weil der Pkw langfristig geleast ist oder kurz vor der Betriebsprüfung erst gekauft wurde. Daher müssen sie mit Argumenten kontern, um nicht auf den Pkw-Kosten sitzen zu bleiben.

Die Angemessenheit wird nach der Kosten-Nutzen-Analyse eines ordentlichen Kaufmanns geprüft. Zahlt er den für den Luxuswagen angefallenen Mehraufwand, weil der Repräsentationsfaktor für seinen Geschäftserfolg unerlässlich ist, hat das Finanzamt schlechte Karten. Deutet die Wahl des Sportflitzers hingegen eher auf Fahrspaß für den Firmeninhaber hin, gehört er in den Privatbereich und ist steuerlich (zumindest anteilig) nicht akzeptabel. Das sieht das Finanzgericht Nürnberg beispielsweise bei einem zweisitzigen Mercedes 500 SL (Az. I 111/2003) oder einem Porsche 911 Turbo Coupé (Az. IV 94/2006) als gegeben und stuft diese Gefährte als nicht angemessen ein. Ähnlich urteilt es das Finanzgericht Thüringen: Bei einem Mittelständler mit einem durchschnittlichen Jahresgewinnen von 50.000 Euro ist der Mercedes CL 420 Coupé zur Hälfte unangemessen (Az. IV 148/02). ... den ganzen Beitrag "Teure Firmenwagen: Finanzamt streicht..." lesen

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Vorsteuerabzug für Firmenwagen halbiert: Für privat und geschäftlich genutzte Firmenwagen wird der Vorsteuerabzug halbiert

Donnerstag, 28. August, 2008

firmenwagen.gifGeschäftsreisende mit Firmen-Fahrzeug: Nur noch 50% Vorsteuerabzug für privat genutzte Firmenwagen. Unternehmer, die ein Kraftfahrzeug sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke nutzen, müssen sich mit dem Jahreswechsel auf eine neue Regelung einstellen: Künftig dürfen nur noch 50 % der ausgewiesenen Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden.

Das gilt für die Anschaffungs- und Herstellungskosten genauso, wie für Miete, Leasing und die Betriebskosten. Im Gegenzug entfällt die bisher notwendige Besteuerung der unternehmensfremden Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe. „Diese Regelung stellt die Unternehmer meistens schlechter als die bisherige, so dass alle, die in naher Zukunft einen Fahrzeugwechsel planen, dies noch ins Jahr 2008 legen sollten“, rät Steuerberaterin Barbara Saß von der FPS Lahann + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH in Hamburg. ... den ganzen Beitrag "Vorsteuerabzug für Firmenwagen halbiert:..." lesen

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