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Stichwort ‘Fahrgastrechte’

Reiserecht – Fahrgastrechte bei Streik: Haben Reisende Anspruch auf Entschädigung?

Dienstag, 22. Februar, 2011

Reiserecht_Rechte_bei_StreikZugausfälle und Verspätungen - Rechte bei Streiks: Aktuelles Thema zu den Warnstreiks der GDL. Stehen Reisenden bei Streik Entschädigungszahlungen zu? Einzelheiten im folgenden Bericht. Können sich vom aktuellen Lokführer-Warnstreik betroffene Reisende auf ihre Fahrgastrechte berufen und Entschädigungszahlungen fordern? Die Bahn selbst sagt Nein, ein Reiserechtler dagegen sagt Ja. Auch ein Kompromissvorschlag der Schlichtungsstelle liegt bereits vor.

Hannover/Berlin (dpa/tmn) - Bahnreisende können nach Ansicht von Experten auch bei Verspätungen durch den aktuellen Lokführer-Warnstreik ihre Fahrgastrechte geltend machen. «Die Streiks sind mit Sicherheit keine höhere Gewalt», sagte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover am Dienstag dem dpa-Themendienst.

Der Streik sei vorhersehbar gewesen und ein «hausgemachtes Problem». Denn die Lokführer seien bahneigenes Personal, anders als es zum Beispiel bei Fluglotsen der Fall ist. Die Bahn vertritt in dieser Frage eine andere Auffassung: «Wir sehen den Streik als höhere Gewalt», sagte Sprecherin Daniela Bals in Berlin - damit würden die Fahrgastrechte nicht gelten. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Fahrgastrechte bei..." lesen

Ähnliche Beiträge:

Streik bei der Bahn: Fahrgastrechte bei der Bahn gelten nicht bei Warnstreiks

Mittwoch, 13. Oktober, 2010

Fahrgastrechte_BahnReiserecht - Streiks Deutsche Bahn: Fahrgastrechte für Geschäftsreisen und Privatreisen bei der Bahn gelten nicht bei Warnstreiks. Berlin (dpa/tmn) - Bei Zugausfällen und Verspätungen aufgrund von
Warnstreiks können Bahnkunden nicht auf ihre Fahrgastrechte pochen. Die Bahnen müssen dann weder Tickets erstatten noch eventuelle Taxi- oder Hotelkosten bei großen Verspätungen übernehmen.

Darauf hat Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) in Berlin, am Dienstag im Gespräch mit dem dpa-Themendienst hingewiesen. ... den ganzen Beitrag "Streik bei der Bahn:..." lesen

EU – Fahrgastrechte Deutsche Bahn: Fahrgastrechte für Bahnreisende gelten für die gesamte EU

Montag, 1. Februar, 2010

ICE Deutsche BahnGeschäftsreisen und Fahrgastrechte: Fahrgäste der DB bekommen für Zugverspätungen 25 Prozent und sogar 50 Prozent erstattet. In Deutschland wird Ende Juli 2010 die neue Regel für Fahrgastrechte mit der Deutschen Bahn in der gesamten EU eingeführt. Bahnreisende erhalten für ein bis zwei Stunden Verspätung der Züge 25 Prozent Erstattung vom Fahrpreis.

Bei Zugverspätungen von mehr als zwei Stunden bekommen die Fahrgäste sogar 50 Prozent zurückerstattet.  

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