EU – Fahrgastrechte Deutsche Bahn: Fahrgastrechte für Bahnreisende gelten für die gesamte EU
Montag, 1. Februar, 2010
Geschäftsreisen und Fahrgastrechte: Fahrgäste der DB bekommen für Zugverspätungen 25 Prozent und sogar 50 Prozent erstattet. In Deutschland wird Ende Juli 2010 die neue Regel für Fahrgastrechte mit der Deutschen Bahn in der gesamten EU eingeführt. Bahnreisende erhalten für ein bis zwei Stunden Verspätung der Züge 25 Prozent Erstattung vom Fahrpreis.
Bei Zugverspätungen von mehr als zwei Stunden bekommen die Fahrgäste sogar 50 Prozent zurückerstattet.
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Mehr Fahrgastrechte für Bahnkunden: Einheitliches Entschädigungsverfahren für Bahnkunden – Fahrgastrechte-Gesetz ab 29. Juli in Kraft. Ein neues Fahrgastrechteformular und Servicecenter regeln unternehmensübergreifend Abwicklung der Entschädigungsansprüche. Unabhängige Schlichtungsstelle gegründet.





