Entschädigung bei Flugausfall: Europäischer Gerichtshof stärkt Fluggastrechte bei Flugausfällen
Freitag, 10. Juli, 2009
Gerichtsurteil Flugausfälle: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Fluggäste, Entschädigung für annullierte Flüge leichter einzuklagen – Gerichtsurteil zur Stärkung der Fluggastrechte. Wenn Flüge in ein anderes EU-Land ausfallen, können Passagiere jetzt frei entscheiden, ob sie ihre Schadenersatzansprüche am Abflugs- oder am Landeort durchsetzen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Fluggäste nun bei einem Flug innerhalb der EU ihre Klage auf Ausgleichzahlung im Falle einer Annullierung beim Gericht des Abflugortes oder dem des Ankunftsortes erheben. Je nach Entfernung können die Passagiere bis zu 600 Euro für die Annullierung und die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten verlangen. Bisher war ungeklärt, wo man klagen konnte, was viele Flugpassagiere daran hinderte, ihre Rechte durchzusetzen. ... den ganzen Beitrag "Entschädigung bei Flugausfall: Europäischer..." lesen
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- Fluggastrechte: Fluggesellschaft muss bei Flugausfall Entschädigung zahlen
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Gepäckregeln für Fluggäste an Bord: Passagiere müssen wissen, was Sie im Handgepäck mitnehmen dürfen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fordert beim Handgepäck mehr Transparenz. für Fluggäste: Eine Verbotsliste, die nie veröffentlicht wurde, kann den Passagieren auch nicht vorgehalten werden, urteilte der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Nach Ansicht des Gerichts sei eine 2003 beschlossene Liste mangels Veröffentlichung „zwangsläufig ungültig“ (Az. C 345/06). Das Urteil gefährde aber die Flugsicherheit nicht: 2008 hatte die EU eine neue Verordnung erlassen und veröffentlicht.
Reiserecht für Fluggäste: Passagierrechte bei Flugausfall gestärkt – Bessere Entschädigung für Fluggäste. Fluggesellschaften müssen Passagiere künftig auch dann entschädigen, wenn ein Flug wegen technischer Defekte annulliert wurde.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Fluggastrechten: Mehr Rechtssicherheit bei Flugreisen. Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Schadensersatzansprüchen bei Flug-Annullierungen gilt als eine wichtige und richtungsweisende Entscheidung für die europäischen Fluggastrechte. Beim EuGH stand die Frage zur Klärung an, ob bei einem gleichzeitig gebuchten Hin- und Rückflug mit einer außereuropäischen Airline die Annullierung des Rückfluges, der außerhalb der EU startet und in die Europäische Union führt, den Fluggast zu Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro nach der Fluggastrechteverordnung der EU (EG-VO 261/2004) berechtigt oder nicht. Diesen Anspruch auf Ausgleichszahlung wies der EuGH jetzt ab. *Endlich gibt es in einem wichtigen Punkt der Fluggastrechte mehr Rechtssicherheit, sowohl für Flugunternehmen wie für Verbraucher”, erklärt Birgit Zandke-Schaffhäuser, juristische Leiterin der Schlichtungsstelle Mobilität.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Führerschein: Ist der EU-Führerschein noch in Deutschland gültig?






