Handgepäckregeln: Europäischer Gerichtshof fordert mehr Transparenz für Passagiere beim Handgepäck
Dienstag, 10. März, 2009
Gepäckregeln für Fluggäste an Bord: Passagiere müssen wissen, was Sie im Handgepäck mitnehmen dürfen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fordert beim Handgepäck mehr Transparenz. für Fluggäste: Eine Verbotsliste, die nie veröffentlicht wurde, kann den Passagieren auch nicht vorgehalten werden, urteilte der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Nach Ansicht des Gerichts sei eine 2003 beschlossene Liste mangels Veröffentlichung „zwangsläufig ungültig“ (Az. C 345/06). Das Urteil gefährde aber die Flugsicherheit nicht: 2008 hatte die EU eine neue Verordnung erlassen und veröffentlicht.
Jedem müssen EU-Verordnungen zugänglich sein
Verordnungen der EU können nur verbindlich sein, wenn sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Die Bürger müssten die Möglichkeit haben, ihre Rechte und Pflichten nachzulesen. Selbst die obersten EU-Richter konnten den Anhang der EU-Verordnung nicht einsehen. Das auch in Deutschland gern verwendetem Argument, die Liste könne aus Sicherheitsgründen geheim gehalten werden, wies der EuGH zurück. ... den ganzen Beitrag "Handgepäckregeln: Europäischer Gerichtshof fordert..." lesen
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