Urteil Europäischer Gerichtshof: Passagierrechte bei Flugausfall – Airlines müssen bei kurzfristigen Flugausfällen zahlen
Dienstag, 23. Dezember, 2008
Reiserecht für Fluggäste: Passagierrechte bei Flugausfall gestärkt – Bessere Entschädigung für Fluggäste. Fluggesellschaften müssen Passagiere künftig auch dann entschädigen, wenn ein Flug wegen technischer Defekte annulliert wurde.
Geschäftsreisende und andere Fluggäste haben nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg in Zukunft mehr Rechte für eine Entschädigung, wenn ihr Flug annulliert wurde. Fluggäste haben bei einem kurzfristigen Ausfall ihres Flugs wegen technischer Mängel in aller Regel Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
Danach darf eine Fluggesellschaft es in der Regel nicht ablehnen, den Reisenden einen Ausgleich zu zahlen, wenn ihr Flug wegen eines Motorschadens oder anderer technischer Probleme gestrichen wurde. Bisher haben Fluggesellschaften in solchen Fällen oft “außergewöhnliche Umstände” angeführt und mit diesem Hinweis Ansprüche auf Entschädigungen verweigert. ... den ganzen Beitrag "Urteil Europäischer Gerichtshof: Passagierrechte..." lesen
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