Air France-KLM und CSA: Kein Zusammenschluss Air France-KLM und Czech Airlines
Donnerstag, 20. August, 2009
Kein Angebot Air France-KLM für CSA: Air France- KLM ist nicht mehr an Czech Airlines Anteilen interessiert.
Aufgrund der wirtschaftlichen Lage hat Air France-KLM sein Angebot für Anteile an Czech Airlines zurückgezogen. Es wird keinen Zusammenschluss beider Airlines geben. Vielmehr sollte die tschechische Fluggesellschaft sich darauf konzentrieren, sich wieder zu sanieren, um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können, so erklärte die Air France-KLM ihre Entscheidung.
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Verkauf Austrian Airlines und Brussels Airlines an Lufthansa: Lufthansa Übernahmen kurz vor dem Abschluss. Die Lufthansa wird die Übernahme der beiden Fluggesellschaften AUA und Brussels Airlines ohne strenge Auflagen durchführen können, wie heute verschiedenen Medien berichten.
Geschäftsreisen und Städtereisen Hamburg: Doch kein absolutes Rauchverbot in Hamburg. Im Streit um das Passivraucherschutzgesetz in Hamburg bewegen sich die Parteien auf einen Kompromiss zu:. Der Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU) sprach sich vor dem Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz gegen ein absolutes Rauchverbot aus.
Lufthansa-Übernahme der Brussels Airlines: Kauf der Brussels Airlines weiter ungewiss – EU fürchtet Monopolstellung auf einigen europäischen Routen. Der Einstieg der Lufthansa bei der belgischen Fluggesellschaft Brussels Airlines verzögert sich weiter. Die EU-Kommission äussert ernsthafte Bedenken und hat nun eine Untersuchung eingeleitet, die die Auswirkungen einer geplanten Übernahme intensiv prüfen soll. Nach Aussage der Kommission könnte es durch die geplante Übernahme zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs kommen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Flughafen Frankfurt: Gericht weist Eilklage gegen Ausbau des Flughafen Frankfurt ab. Nachflugregelung bleibt weiterhin offen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies heute in zwei Beschlüssen die Eilanträge gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt ab. Das Gericht hat allerdings Bedenken zur geplanten Nachtflugregelung geäussert.
Flugsicherheit und Flughafen-Kontrolle: EU-Kommission verzichtet auf Einsatz von Nackt-Scanner. Viele Geschäftsreisende und Touristen werden aufatmen: Die umstrittenen Pläne zur Zulassung sogenannter Nackt-Scanner an Flughäfen werden vorerst nicht in die Tat umgesetzt. Im Europaparlament gab es grosse Proteste gegen die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahe, die EU-Kommission stellt zudem die Nützlichkeit einer derartigen Maßnahme zumindest zur Diskussion, gab ein Sprecher der Kommission in Brüssel bekannt. An dem umstrittenen Verbot der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck von Passagieren soll allerdings festgehalten werden. Mehrere Europaabgeordnete äusserten sich positiv über den vorläufigen Verzicht auf Ganzkörper-Scannern.
Übernahme von Öger Tours an russischen Investors Alexander Lebedew: Entscheidung bis zum Ende des Jahres. Der Einstieg des russischen Investors Alexander Lebedew zieht sich hin, doch Öger-Geschäftsführerin Nina Öger stellt klar: “Beide Seiten wollen den Deal.” Allerdings: “Wir haben von unserer Seite eine Deadline zum 31. Dezember gezogen.”
Reiserecht Pauschalreisen: Passagierrechte – für Flugverspätungen müssen die Airlines haften und nicht die Reiseveranstalter. Der Bundesgerichtshof wies damit die Klage eines Urlaubers ab, der aus Frust noch vor seinem Ziel Island seine Studienreise abgebrochen hatte.
TUI – Tochter Hapag LLoyd: Verkauf an Deutsche Investorengruppe oder Neptune Orient Lines (NOl) aus Singapur? Der Verkauf von Hapag-Lloyd rückt näher. Die beiden Interessenten wollen diese Woche ihre Angebote bei der Mutter TUI abgeben. Beobachter rechnen mit einem spannenden Kopf-an-Kopf-Rennen.
Geschäftsreisen und Besteuerung von Dienstwagen: Fahrten zum Kunden sind nicht automatisch Dienstreisen.
Pendlerpauschale: Heute mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht – erste positive Zeichen für Steuerzahler. Bei der heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Thema Pendlerpauschale zeichnet sich eine Entscheidung zugunsten der Steuerzahler ab.
Reisen mit dem Flugzeug: Urlauber haben keinen Anspruch darauf, mit einem bestimmten Flugzeugtyp befördert zu werden. Setzt die Fluggesellschaft zum Beispiel eine Boeing 757 statt einer 767 ein, ist das kein Reisemangel. Das gilt auch dann, wenn ein Passagier behauptet, unter Klaustrophobie zu leiden und bei schmaleren Sitzreihen Platzangst zu bekommen.






