Neues Fahrgastrechte-Gesetz bei der Deutschen Bahn: Einheitliches Entschädigungsverfahren für Bahnkunden – Gesetz tritt am 29.Juli in Kraft
Donnerstag, 16. Juli, 2009
Mehr Fahrgastrechte für Bahnkunden: Einheitliches Entschädigungsverfahren für Bahnkunden – Fahrgastrechte-Gesetz ab 29. Juli in Kraft. Ein neues Fahrgastrechteformular und Servicecenter regeln unternehmensübergreifend Abwicklung der Entschädigungsansprüche. Unabhängige Schlichtungsstelle gegründet.
Pünktlich zum Inkrafttreten des neuen Fahrgastrechte-Gesetzes am 29. Juli 2009 hat der Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) zusammen mit der Deutschen Bahn ein einheitliches Entschädigungsverfahren auf den Weg gebracht. Damit können Bahnkunden in Zukunft ihre Ansprüche nach Zugverspätungen oder -ausfällen unternehmensübergreifend geltend machen.
Das neue Fahrgastrechte-Gesetz bringt erstmals bundesweit einheitliche Entschädigungsregelungen für Zugverspätungen. Ulrich Homburg, Vorstand Personenverkehr der Deutschen Bahn erklärt: „Die neuen Regelungen bringen unseren Kunden klare Vorteile und schaffen einheitliche Bedingungen für alle Eisenbahnunternehmen. Dank der guten Zusammenarbeit mit dem TBNE können wir die neuen kundenfreundlichen Entschädigungsverfahren zeitgerecht zur Gesetzeseinführung für unsere Fahrgäste anwenden.“ ... den ganzen Beitrag "Neues Fahrgastrechte-Gesetz bei der..." lesen
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