Reiserecht – entgangene Urlaubsfreude: Reisende haben Anspruch auf Schadenersatz – sogar Kinder
Freitag, 27. Mai, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Bauarbeiten oder ähnliches stören den Urlaub. Anspruch auf Entschädugung steht Erwachsenen sowie Kindern zu. Wichtige Informationen im folgenden Bericht. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Schon fünfjährige Kinder haben Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude.
Für Kinder in diesem Alter sei Urlaub bereits etwas Besonderes, wohingegen Kleinkinder im Alter von zwei bis drei Jahren ihn noch nicht bewusst wahrnehmen. So urteilte das Landgericht Frankfurt am Main im Prozess um einen Urlaub auf einer Hotelbaustelle (Az.: 2-24 S 61/10), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – entgangene Urlaubsfreude:..." lesen


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