Bahn- und Flugausfälle durch Orkantief «Xynthia»: Keine finanzielle Entschädigung für Flug- und Bahnausfälle aufgrund schlechter Wetterlage
Montag, 1. März, 2010
Reiserecht – Geschäftsreisen per Flug und Bahn: Reisende erhalten für Flug und Bahnausfälle keine finanzielle Erstattung – Naturkatastrophen sind höhere Gewalt. Berlin (dpa/tmn) – Kein Geld zurück wegen Orkantief «Xynthia»: Die Deutsche Bahn und Fluggesellschaften sind aus Expertensicht nicht dazu verpflichtet, Kunden nach den massiven Störungen am Wochenende zu entschädigen.
«Das ist der klassische Fall von höherer Gewalt», sagte der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), Heinz Klewe, am Montag in Berlin. ... den ganzen Beitrag "Bahn- und Flugausfälle durch..." lesen
- Wichtige Tipps für Reisende vor und während der Reise
- Neues Fahrgastrechte-Gesetz bei der Deutschen Bahn: Einheitliches Entschädigungsverfahren für Bahnkunden – Gesetz tritt am 29.Juli in Kraft
- Zermürbungstaktik statt Entschädigung
- EuGH Schlussanträge zu Fluggastrechten: Mehr Rechtssichherheit bei Flugreisen
- EuGH-Urteil zu Fluggastrechten: Mehr Rechtssicherheit bei Flugreisen
Reiserecht bei Schiffsreisen in der EU: Reisende in der Europäischen Union erhalten mehr Entschädigungen bei Verzögerungen und Ausfällen von Verbindungen während ihren Reisen. Schiffsreisende in der EU erhalten mehr Rechte: Die Verkehrsminister der 27 Mitgliedstaaten verständigten sich am letzten Freitag in Luxemburg darauf, Reedereien bei großen Verspätungen oder dem Ausfall von Verbindungen zu einer Entschädigung zu verpflichten. Das Gesetz muss nun noch vom EU-Parlament bestätigt werden.
Gerichtsurteil Flugausfälle: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Fluggäste, Entschädigung für annullierte Flüge leichter einzuklagen – Gerichtsurteil zur Stärkung der Fluggastrechte. Wenn Flüge in ein anderes EU-Land ausfallen, können Passagiere jetzt frei entscheiden, ob sie ihre Schadenersatzansprüche am Abflugs- oder am Landeort durchsetzen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Fluggäste nun bei einem Flug innerhalb der EU ihre Klage auf Ausgleichzahlung im Falle einer Annullierung beim Gericht des Abflugortes oder dem des Ankunftsortes erheben. Je nach Entfernung können die Passagiere bis zu 600 Euro für die Annullierung und die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten verlangen. Bisher war ungeklärt, wo man klagen konnte, was viele Flugpassagiere daran hinderte, ihre Rechte durchzusetzen.
Reiserecht Bahnreisen: Bundesrat verabschiedet einheitliches Gesetz über Fahrgastrechte. Deutsche Bahn begrüßt Gesetz über einheitliche Fahrgastrechte im öffentlichen Eisenbahnverkehr. DB-Personenverkehrsvorstand Rausch: Erstes nationales Fahrgastrechte-Gesetz schafft gleiche Bedingungen für alle Bahnbetreiber und mehr Kundenservice / Neue Regelungen treten noch im Sommer 2009 in Kraft.
Passagierrechte bei Flügen und Geschäftsreisen: BGH-Urteil hat Fluggastrechte nicht gestärkt – kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen “Nichtbeförderung” bei verpasstem Anschlussflug. Der unter anderem für das Reiserecht zuständige Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Fluggast keine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (im Folgenden: Verordnung) zusteht, wenn er einen Anschlussflug nicht erreicht.
Geschäftsreisen und Privatreisen mit der Bahn: Mehr Verbraucherschutz für das neue Fahrgastrechtegesetz – der Verkehrsclub Deutschland e.V. fordert Nachbesserungen bei Entschädigungsregeln. Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt, dass es künftig bundesweit geltende gesetzliche Regelungen für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr geben wird. Heute diskutiert der Bundestag in erster Lesung das sogenannte Fahrgastrechtegesetz.
Reiserecht für Fluggäste: Passagierrechte bei Flugausfall gestärkt – Bessere Entschädigung für Fluggäste. Fluggesellschaften müssen Passagiere künftig auch dann entschädigen, wenn ein Flug wegen technischer Defekte annulliert wurde.
Fluggastrechte: Gerichtsurteil – bei Ausfall des Fluges muss Airline Kosten für Hotelübernachtung übernehmen. Geschäftsreisende und Privatreisende, die aufgrund eines Flugausfalls erst am nächsten Tag weiterreisen können, steht neben einer Ausgleichszahlung durch die Airline auch eine kostenlose Übernachtung im Hotel zu. Das entschied kürzlich ein Richter am Amtsgericht Dortmund.
Urlaubsreisen nach Thailand: Urlauber erhalten keinen Schadenersatz für Thailand-Reisen: Das Auswärtige Amt rät derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Thailand ab! Die innenpolitische Lage sei unsicher, eine Eskalation könne nicht ausgeschlossen werden. Mit einer Reisewarnung des Auswertiges Amtes könnten alle, die eine Reise nach Thailand gebucht haben, diese kostenlos stornieren. Reisende, die sich schon in Thailand befinden haben laut ARAG Experten aber kaum Aussicht auf Entschädigung, da es sich bei den derzeitigen Vorgängen in Thailand um höhere Gewalt handelt.
Reiserecht und Passagierrechte bei Ausfall oder Verspätung von Flügen: Entschädigungen und Ansprüche einfach online geltend machen. Geschäftsreisende und privat reisende Fluggäste in Deutschland verschenken rund 100 Millionen Euro Entschädigung pro Jahr. Der Passagier-Rechte-Spezialist EUclaim setzt Ansprüche für Fluggäste nach EU-Recht durch.
Gesetzesentwurf Bundeskabinett: Bahnkunden erhalten mehr Entschädigung bei Zug-Verspätungen. Ab Sommer 2009 müssen Bahnunternehmen ihre Kunden bei verspäteten oder ausgefallenen Zügen höher entschädigen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Fahrgastverbände sind damit jedoch noch nicht zufrieden.





