Reiserecht – E-Mail Postfach vom Veranstalter: Reiseveranstalter brauchen E-Mail Postfach nicht inspizieren lassen
Freitag, 25. März, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Kunden können bei E-Mail Beschwerden an den Reiseveranstalter nicht verlangen, das E- Mail Postfach vom Veranstalter kontrolliert wird. Duisburg (dpa/tmn) - In einen Rechtsstreit verwickelte Urlauber dürfen nicht verlangen, dass das E-Mail-Postfach ihres Veranstalters untersucht wird.
Das gilt auch dann, wenn strittig ist, wann genau eine Beschwerde-E-Mail bei dem Reiseunternehmen eingegangen sein soll. So entschied das Landgericht Duisburg (Az.: 12 S 67/10), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – E-Mail Postfach..." lesen







