BGH Urteil zu Bonusmeilen für Vielfliegerprogramme: Fluggesellschaften dürfen Bonusmeilen nicht verfallen lassen
Freitag, 5. Februar, 2010
Meilenprogramme Geschäftsreisen und Flüge: Airlines dürfen gesammelte Bonusmeilen bei Flugprämien für Geschäftsreisende und Vielflieger nicht einfach streichen - Urteil des Bundesgerichtshofs. Bei einem Flugprämienprogramm konnten Reisende eine flugstreckenabhängige Anzahl von Bonuspunkten sammeln und innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Flug gegen Prämientickets einlösen. Das Flugunternehmen behielt sich in den Teilnahmebedingungen das Recht vor, das Programm jederzeit einzustellen.
Die Gutschrift der Bonuspunkte ist aber der Sache nach ein bei Flugbuchung vereinbarter Rabatt, so der BGH. Deshalb stellt die Verfallsklausel eine unbillige Benachteiligung des Reisenden dar und ist daher unzulässig. ... den ganzen Beitrag "BGH Urteil zu Bonusmeilen..." lesen






