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News, Tipps und Hinweise für Geschäftsreisen und Urlaubreisen
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Stichwort ‘BFH’

Reisekosten – Lohnsteuerrichtlinien 2011: Neue steuerliche Regelungen zur Gewährung von Mahlzeiten aus Anlass einer Auswärtstätigkeit

Montag, 14. Februar, 2011

Busniess_Travel_Management - ReisekostenReisekosten auf Geschäftsreisen - Lohnsteuerrichtlinien 2011: Neuregelung der Steuern für Gewährung von Mahlzeiten aus Anlass einer Auswärtstätigkeit und doppelten Haushaltsführung.

Bei den Lohnsteuerrichtlinien 2011 sind die steuerlichen Regelungen zur Gewährung von Mahlzeiten aus Anlass einer Auswärtstätigkeit und doppelten Haushaltsführung neu geregelt worden. Rückwirkend seit dem 1.1.2010 hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht, ob er die Mahlzeiten mit dem tatsächlichen Preis oder dem deutlich niedrigen amtlichen Sachbezugswert bewerten will.

Die sich aus diesem neuen Wahlrecht ergebenden steuerlichen Konsequenzen und Auswirkungen sind nicht einfach zu verstehen und werfen in der Praxis immer wieder Fragen auf, insbesondere, wenn dem Mitarbeiter aus Anlass einer Mahlzeitengewährung durch den Arbeitgeber der Pauschbetrag für den Verpflegungsmehraufwand gekürzt wird. ... den ganzen Beitrag "Reisekosten – Lohnsteuerrichtlinien 2011:..." lesen

Steuerabzug Geschäftsreisen und Privatreisen: Urteil vom BFH für verbesserten Steuerabzug gemischt veranlasster Ausgaben bei Geschäftsreisen

Freitag, 5. Februar, 2010

bfh_bundesfinanzhof Urteil Steuerabzug GeschäftsreisenSteuerlicher Abzug bei Reisekosten für Geschäftsreisen: Beschluss vom Bundesfinanzhof - Ausgaben für Geschäftsreisen können nun besser anteilig geltend gemacht werden, unabhängig von der Höhe des privaten Anteils bei der Geschäftsreise.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Steuerabzug für Reisen, bei denen sich private und geschäftliche Ausgaben überschneiden, deutlich vereinfacht. Gemischt veranlasste Ausgaben können künftig anteilig geltend gemacht werden.

(Beschluss vom 21.09.2009). Nach der bisherigen Rechtsprechung musste der private Anteil an der Reise eine untergeordnete Bedeutung haben, damit Aufwendungen für gemischten Reisen aufzuteilen und abzugsfähig waren. Dieses wurde mit dem neuen Urteil aufgehoben.

BUNDESFINANZHOF

Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die

private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.

Den gesamten Text zum Urteil lesen Sie hier: Bundesfinanzhof Urteil steuerlicher Abzug Geschäftsreisen


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