Flüge mit Ryanair: Passagiere dürfen nur mit gültigem Ausweis fliegen
Montag, 28. September, 2009
Flüge und Geschäftsreisen mit Ryanair buchen: Einchecken bei Ryanair ab 1. Oktober 2009 nur mit gültigem Reisepass oder Personalausweis. Billigflieger Ryanair hat ab 1. Oktober 2009 eine neue Regelung für den Check-in aufgelegt. Geschäftsreisende und Privatreisende dürfen nur noch mit gültigem Reisepass oder Personalausweis einchecken. Bisher wurden auch Führerscheine akzeptiert. Reisende, die keine gültigen Papiere vorlegen, dürfen nicht an Bord der Airline. Ausnahmen sind dann nicht möglich, da nach Aussage der Fluggesellschaft die komplette Umstellung auf den Check-in im Internet bereits durchgeführt wurde.
Tipp für Geschöftsreisen und Urlaubsreisen: Günstige Flüge mit Ryanair buchen unter Image Tours/Flug
- Geschäftsreisen: Ryanair schliesst alle Check-in Schalter an den Flughäfen – nur noch Online Check-in möglich
- Flüge mit Ryanair: Für Check-in am Flughafen künftig EUR 20,- Gebühren
- Flüge mit Ryanair: Bald keine Gepäckaufgabe mehr bei Ryanair – Passagiere sollen Gepäck selbst tragen
- Flüge mit Ryanair: Gepäckmitnahme wird teurer
- Flüge mit Ryanair buchen: Nur noch Online-Check-in möglich – Bordkarten am Flughafen kosten EUR 40,-
Reisehinweise Geschäftsreisen und Urlaub in Italien: Grenzkontrollen zum G8-Gipfel – Ausweis oder Pass für die Einreise an italienischen Flughäfen und Grenzen. Geschäftsreisende und Touristen, die nach Italien reisen, müssen zwischen dem 28. Juni bis zum 15. Juli für die Einreise wieder einen Pass oder Personalausweis mitnehmen. Das Schengener Abkommen, nach dem es keine Grenzkontrollen innerhalb der EU mehr gibt, wird in dieser Zeit für Italien aufgehoben und gilt auch für deutsche Staatsbürger. Grund hierfür ist der vom 08. bis 10 juli stattfindende G8-Gipfel der führenden Industrienationen, wofür im Vorwege umfangreiche Sicherheitsmassnahmen durchgeführt werden.
ADAC Reise-Ratgeber für Grenzüberschreitung: Pass oder Ausweis? Reisen mit Kindern – eigene Nachweise für den Nachwuchs. Die schönste Zeit des Jahres sollte nicht durch Ärger an der Grenze getrübt werden: Zu einer sorgfältigen Urlaubsplanung gehört deshalb auch, sich rechtzeitig um die nötigen Ausweispapiere zu kümmern. Nicht in allen Urlaubsländern genügt beispielsweise der Personalausweis zur Einreise. Und auch der Nachwuchs braucht teilweise eigene Reisedokumente.
Kreditkartenabrechnung bei Geschäftsreisen: Lufthansa darf Erlaubnis zum Ausweis der Mehrwertsteuer bei Kartenabrechnungen nicht verweigern. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass die Deutsche Lufthansa AG (Lufthansa) Kreditkartenunternehmen nicht die Erlaubnis verweigern darf, in Kartenabrechnungen die Umsatzsteuer auf ihre Flugleistungen auszuweisen.
Fachbesucherausweis, Shuttle Service und Teilnahme an Workshops für 209 Euro.
Geschäftsreisen und Urlaubsreisen im Ausland: Deutsche Botschaft hilft bei Verlust des Ausweises oder Reisepasses. Es kann im Prinzip überall passieren auf einer Geschäftsreise, beim Shopping während einer Städtereise, beim Bummel über einen bunten Markt oder auf einer Besichtigungstour – man wird bestohlen. Der Verlust von Bargeld kann dann meistens noch verschmerzt werden. Schlimmer ist es, wenn man plötzlich ohne Reisepass dasteht. In solchen Fällen sollte man sich im Ausland an die nächste deutsche Vertretung wenden, lautet der Rat des Auswärtigen Amtes. Das kann eine Botschaft, ein Konsulat oder auch ein Honorarkonsul sein. Letzterer ist in der Regel Staatsbürger des jeweiligen Landes, hat nur eingeschränkte Befugnisse und verrichtet seine Aufgaben ehrenamtlich. Er hat seinen Sitz oft dort, wo viele Deutsche Urlaub machen, und ist bei Problemen die erste Anlaufstelle. 






