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Stichwort ‘Ausgleichszahlung’

Reiserecht – Flugverspätung von mehr als drei Stunden: Anspruch auf Ausgleichszahlung

Montag, 21. November, 2011

Reiserecht_bei_Flugverspätungen_von_mehr_als_drei_Stunden_haben_Passagiere_Anspruch_auf_AusgleichszahlungFluggastrechte und Passagierrechte: Geschäftsreisende oder Urlauber haben bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Eine deutliche Flugverspätung von mehr als drei Stunden müssen Fluggäste nicht akzeptieren.

In diesem Fall haben sie nach geltendem EU-Recht Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Flugverspätung von..." lesen

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Reiserecht – abgebrochener Flug gilt als annulliert: Passagiere haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei Flugabbruch

Dienstag, 16. August, 2011

Abgebrochener_Flug_gilt_als_annulliertFluggastrechte und Passagierrechte: Flüge die nach dem Start abgebrochen werden gelten rechtlich als annulliert. Geschäftsreisende und Urlauber haben Anspruch auf Entschädigung. Hamburg (dpa/tmn) - Wird ein Flug nach dem Start abgebrochen, gilt er als annulliert. Das bedeutet, dass ein Passagier Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat.

Das hat das Landgericht Hamburg entschieden, wie die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Heft 12/2011) berichtet. Dabei sei es unerheblich, ob der Passagier die Reise später mit einem anderen Flug doch noch antreten kann (Az.: 332 S 104/10). ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – abgebrochener Flug..." lesen

Reiserecht bei Ausgleichszahlungen: Anspruch auf Ausgleichszahlung nur bei mehr als drei Stunden Abflugverspätung

Freitag, 28. Januar, 2011

Reiserecht_AusgleichszahlungenReiserecht - Fluggastrechte und Passagierrechte: Abflüge gelten nur mit mehr als drei Stunden als verspätet. Fluggästen stehen dann Ausgleichszahlungen zu. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Flug gilt rechtlich gesehen nur dann als verspätet, wenn sich der Abflug deutlich verzögert hat: Bei mehr als drei Stunden haben die Passagiere Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Das gilt allerdings nicht, wenn nur die Ankunft am Zielort verspätet war. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Az.: 2-24 S28/10), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht bei Ausgleichszahlungen: Anspruch..." lesen

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