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News, Tipps und Hinweise für Geschäftsreisen und Urlaubreisen
News und Angebote zu Flug, Hotel, Mietwagen oder Bahn für Ihre nächste Geschäftsreise. Informationen und Hinweise rund um die Themen Geschäftsreisen, Travel Management und Urlaub.
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Stichwort ‘Aufenthalt’

Geburt im Hotel: Lebenslanges Wohnrecht für Baby

Mittwoch, 13. Oktober, 2010

dubai_grand-midwest-hotel_1.jpgHotels in Dubai: Hotelbesitzer des Grand Midwest Hotels in Dubai verspricht Neugeborenem lebenslangen kostenlosen Aufenthalt im Hotel. Dubai (dpa) - Eine Russin hat in der Lobby eines Vier-Sterne- Hotels in Dubai mit Hilfe des Personals ein gesundes Mädchen zur Welt gebracht. Der Hotelbesitzer Mohammed Arshad Shah war von der glücklichen Sturzgeburt auf der Couch seiner Lobby sehr gerührt. Er
versprach, die kleine Russin dürfe ihr ganzes Leben lang umsonst in seinem Hotel absteigen. ... den ganzen Beitrag "Geburt im Hotel: Lebenslanges..." lesen

Verhaltensregeln auf Geschäftsreisen: Hotel-Knigge als Ratgeber für Geschäftsreisende

Freitag, 24. September, 2010

Beirut_Four_Seasons_Hotel.jpgTipps für stilvolles Verhalten auf Geschäftsreisen: So hinterlassen Geschäftsreisende und Urlauber einen guten Eindruck im Hotel. Ein Bericht von Karin F. Hallinger.
Landsberg am Lech, 23.09.2010 - Unternehmensberaterin, Vertriebsprofi oder Event Managerin: Wer beruflich viel unterwegs ist, übernachtet häufig in Hotels. Gerade in jüngeren Jahren genießen viele das bewegte Berufsleben, in dem sie täglich herumkommen. Andere leben nicht so gern aus dem Koffer, müssen Geschäftsreisen aber in Kauf nehmen.

Für alle gilt: Wer als Gast im Hotel einen guten Eindruck hinterlassen und nicht unangenehm auffallen möchte, tut gut daran, sich an bestimmte Verhaltensregeln zu halten.

Grundsätzlich gilt im Hotel wie an allen anderen Orten auch: Höflichkeit und Rücksichtnahme sind das A und O, wenn sich alle wohlfühlen sollen. Leider sind gerade Geschäftsreisende oft ungeduldig, weil sie unter Zeitdruck stehen, und lassen ihren Ärger über den stressigen Arbeitstag oder den gescheiterten Vertragsabschluss am Personal aus.

Das sollte nicht sein, denn schließlich bemühen sich die Mitarbeiter im Hotel, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, und sollten daher unbedingt mit Respekt behandelt werden. Dazu gehört, dass Sie freundlich grüßen, dem Personal nicht herablassend begegnen, immer höflich bleiben und pfleglich mit der Einrichtung umgehen. Wenn Sie unter Zeitdruck stehen und zum Beispiel am nächsten Morgen sehr früh zum Flughafen müssen, informieren Sie das Hotelpersonal rechtzeitig. ... den ganzen Beitrag "Verhaltensregeln auf Geschäftsreisen: Hotel-Knigge..." lesen

Ihre Rechte bei Flugausfall und Umbuchung: EU- Verordnung für Umbuchungen und Stornierungen ausgefallener Flüge

Freitag, 23. April, 2010

Geschaeftsreisen_Rechte bei Flugausfall und UmbuchungGeschäftsreisen - Reiserecht bei Stornierung und Umbuchung von Flügen: Fluggastrechte - wozu bin ich nach der EU-Verordnung 261/04 berechtigt?
Wurde Ihr Flug annuliert, aus welchem Grund auch immer, sieht es die EU-Verordnung 261 vor, dass Sie berechtigt sind zwischen einer der folgenden Möglichkeiten zu wählen:

(a) Volle Rückerstattung - Die Fluggesellschaft gewährt eine volle Rückerstattung Ihrer ungenutzten Flugkosten. (Wenn Sie alternative Verkehrsträger in Anspruch nehmen, wie z.B. Mietwagen, Bahn, Fähren etc. fallen diese nicht unter die EU-Verordnung 261. Daher sollten diese Rückerstattungsforderungen an Ihre Reiseversicherungs-Gesellschaft gerichtet werden, da die Fluggesellschaft keine Erstattung für alternative Reisekosten leisten wird), oder

(b) *Umbuchung, auf den nächsten verfügbaren Flug zum Zielort, oder

(c) Umbuchung, auf einen zukünftigen Flug zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihren Wünschen.

* Wenn Sie die Option (b) wählen, verlangt die EU-Verordnung 261 von der Fluggesellschaft folgende zu erbringende Leistungen:
(i) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
(ii) zwei Telefongespräche, Telexnachrichten, Faxnachrichten oder E-Mails;
(iii) angemessene Hotelunterbringung in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig ist;
(iv) angemessene Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterkunft (Hotel oder sonstige Unterkunft).
Klicken Sie hier für die vollständinge EU-Verordnung 261/04 ... den ganzen Beitrag "Ihre Rechte bei Flugausfall..." lesen


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