Reiserecht – Verjährungsfrist: Klagen gegen Veranstalter – Verjährungsfrist beachten, damit Ansprüche nicht verfallen
Freitag, 13. Mai, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte - Klagen gegen Reiseveranstalter: Geschäftsreisende und Urlauber müssen die Verjährungsfrist bei Klagen gegen den Reiseveranstalter beachten. Nach Ablauf der Frist können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Ludwigsburg (dpa/tmn) - Bei Klagen gegen einen Reiseveranstalter ist die Verjährungsfrist zu beachten.
Sie kann sich verlängern, wenn beide Parteien miteinander verhandeln. Wenn der Veranstalter aber ablehnt, die Forderungen zu erfüllen, läuft die Zeit. So entschied das Amtsgericht Ludwigsburg (Az.: I C 32/9/09). Nach Ende der Verjährungsfrist können vor Gericht keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden, berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Verjährungsfrist: Klagen..." lesen

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