Reiserecht: Verspäteter Anschlussflug außerhalb der EU: Fluggäste haben keinen Anspruch auf Entschädigung
Freitag, 2. Dezember, 2011
Passagierrechte und Fluggastrechte: Geschäftsreisende oder Urlauber haben bei verspäteten Anschlussflügen außerhalb Europas keinen Anspruch auf Schadenersatz. Es gilt nicht mehr die EU-Verordnung, die Entschädigungen regelt. Rüsselsheim (dpa/tmn) - Urlauber erhalten für einen verspäteten Anschlussflug außerhalb der Europäischen Union keine Entschädigung.
Das gilt auch dann, wenn dieser Teil eines Direktflugangebots aus Deutschland ist. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht: Verspäteter Anschlussflug außerhalb..." lesen






