Entschädigung bei Flugausfall: Europäischer Gerichtshof stärkt Fluggastrechte bei Flugausfällen
Freitag, 10. Juli, 2009
Gerichtsurteil Flugausfälle: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Fluggäste, Entschädigung für annullierte Flüge leichter einzuklagen – Gerichtsurteil zur Stärkung der Fluggastrechte. Wenn Flüge in ein anderes EU-Land ausfallen, können Passagiere jetzt frei entscheiden, ob sie ihre Schadenersatzansprüche am Abflugs- oder am Landeort durchsetzen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Fluggäste nun bei einem Flug innerhalb der EU ihre Klage auf Ausgleichzahlung im Falle einer Annullierung beim Gericht des Abflugortes oder dem des Ankunftsortes erheben. Je nach Entfernung können die Passagiere bis zu 600 Euro für die Annullierung und die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten verlangen. Bisher war ungeklärt, wo man klagen konnte, was viele Flugpassagiere daran hinderte, ihre Rechte durchzusetzen. ... den ganzen Beitrag "Entschädigung bei Flugausfall: Europäischer..." lesen
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Passagierrechte bei Flügen und Geschäftsreisen: BGH-Urteil hat Fluggastrechte nicht gestärkt – kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen “Nichtbeförderung” bei verpasstem Anschlussflug. Der unter anderem für das Reiserecht zuständige Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Fluggast keine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (im Folgenden: Verordnung) zusteht, wenn er einen Anschlussflug nicht erreicht.
Reiserecht für Fluggäste: Passagierrechte bei Flugausfall gestärkt – Bessere Entschädigung für Fluggäste. Fluggesellschaften müssen Passagiere künftig auch dann entschädigen, wenn ein Flug wegen technischer Defekte annulliert wurde.






