Reiserecht – deutlich verspätete Ankunft im Hotel ist Reisemangel: Große Flugverspätung und etliche Stunden später im Hotel – Anspruch auf Entschädigung
Freitag, 26. August, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Flüge verspäten sich deutlich und Ankunft im Hotel erfolgt erst viele Stunden später wird als Reisemangel eingestuft. Geschäftsreisende und Urlauber haben Anspruch auf Erstattung. Hamburg (dpa/tmn) - Urlauber müssen es nicht klaglos hinnehmen, wenn sie wegen deutlicher Flugverspätung erst morgens am Urlaubsort ankommen.
Eine Verzögerung um etliche Stunden, durch die sich die Ankunft von der Nacht auf die Morgenstunden verschiebt, ist ein Reisemangel, urteilte das Amtsgericht Hamburg (Az.: 8B 194/10). ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – deutlich verspätete..." lesen







