Reiserecht: Bei Reiserücktrittskosten-Versicherungen vor Abschluss Kleingedrucktes lesen
Freitag, 11. Februar, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Nicht alle Policen decken bestehende Krankheiten ab. Vor Versicherungsabschluss immer das Kleingedruckte lesen - möglicherweise werden Stornokosten von der Reiserücktrittskosten-Versichung nicht übernommen. München (dpa/tmn) - Bei Reiserücktrittskosten-Versicherungen lohnt sich vor dem Abschluss ein Blick ins Kleingedruckte.
Das gilt besonders für Menschen, die bereits krank sind. Denn nicht immer wird von der Police auch die unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung abgedeckt. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht: Bei Reiserücktrittskosten-Versicherungen vor..." lesen






