Bravo! MwSt.-Regelung für Hotel-Frühstück revidiert: Hotel-Frühstück kann wie 2009 abgerechnet werden!
Freitag, 12. Februar, 2010Beitrag der Reihe Travel Management
Geschäftsreisen und Travel Management: Geschäftsreisende können 2010 ihr Hotel-Frühstück wieder genauso wie bis Ende 2009 abrechnen. Ein Bericht von Oliver Graue/ fvw.de
Die Vernunft siegt manchmal doch! Erst hat die Bundesregierung heftig Verwirrung gestiftet, nun nimmt sie alles wieder zurück: Geschäftsreisende können ihr Hotel-Frühstück wieder genauso wie bis Ende 2009 abrechnen.
Alle Aufregung um die gesplitteten Mehrwertsteuer-Sätze für Hotel-Übernachtung und Frühstück war offenbar umsonst. Das Bundesfinanzministerium wird in Kürze ein Schreiben veröffentlichen, das Firmenkunden und Geschäftsreisenden bei der Abrechnung ihrer Ausgaben den Weg zurück zur alten Regelung gestattet: Unabhängig von den unterschiedlichen Steuersätzen kann das Hotel-Frühstück dann wieder zum Sachbezugswert von 1,57 Euro abgerechnet werden. Dies soll rückwirkend zum 1. Januar 2010 gelten, dem Tag also, an dem das Wachstumsbeschleunigungsgesetz mit seiner reduzierten Übernachtungssteuer von 7 statt 19 Prozent in Kraft getreten war. ... den ganzen Beitrag "Bravo! MwSt.-Regelung für Hotel-Frühstück..." lesen






