Recht auf Reisen: Irrtum beim Abflughafen – Reiseveranstalter müssen möglicherweise haften
Montag, 27. Dezember, 2010
Reiserecht - Fluggastrechte, Passagierrechte: ReiseRecht aktuell klärt auf. Fehlinformation beim Abflughafen. Veranstalter muss gegebenenfalls Haftung übernehmen. Rostock (dpa/tmn) - Reisende müssen zwar selbst darauf achten, dass sie zum richtigen Abflughafen fahren.
Aber auch Reiseveranstalter können dafür haftbar gemacht werden, wenn sie Mitschuld daran haben, dass Kunden zum falschen Airport aufbrechen. So urteilte das Amtsgericht Rostock (Az.: 43 C 212/09). Demnach muss der Veranstalter seinem Gast den Schaden ersetzen, wenn er den Irrtum des Kunden frühzeitig bemerkt, aber nichts dagegen unternimmt. ... den ganzen Beitrag "Recht auf Reisen: Irrtum..." lesen

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