Reiserecht – Flugstart abgebrochen: Bei abgebrochenem Start haben Passagiere Anspruch auf Entschädingung
Freitag, 15. Juli, 2011
Fluggastrechte und Passagierrechte: Fluggästen steht nicht nur bei verspäteten Flügen Entschädigung zu, sondern auch bei abgebrochenen Flugstarts besteht Anpruch auf finanzielle Erstattung. Rüsselsheim (dpa/tmn) - Verspätet sich ein Abflug um mehr als drei Stunden, haben die Passagiere Anspruch auf finanziellen Ausgleich.
Das gilt auch dann, wenn die Maschine zwar planmäßig abhebt, den Startvorgang aber abbrechen muss und die Fluggäste erst deutlich später mit einer anderen Maschinen transportiert werden. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Flugstart abgebrochen:..." lesen






