Reiserecht-Kreuzfahrten – Routenänderung: Geänderte Route kann Reisemangel sein
Freitag, 9. September, 2011
Passagierrechte bei Kreuzfahrten: Änderung der Route können bei Kreuzfahrten ein Reisemangel sein, wenn Sie in der Verantwortung der Reederei liegen und wichtige Ziele der gebuchten Kreuzfahrt entfallen. Informationen für Urlauber im folgenden Bericht. Rostock (dpa/tmn) - Eine Routenänderung bei einer Kreuzfahrt ist nicht immer ein Reisemangel.
Als solcher gilt sie aber, wenn sie in der Verantwortung der Reederei liegt und wichtige Teile des gebuchten Törns entfallen. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht-Kreuzfahrten – Routenänderung: Geänderte..." lesen





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