Neue Gepäckregeln bei Lufthansa: Für Flüge von – nach den USA gelten neue Gepäckregeln
Mittwoch, 22. August 2012
Geschäftsreisen und Flüge mit Lufthansa in die USA: US Department of Transportation setzten Programmes „Customer Protection Rules“ ab. Somit gelten neue Gepäckregeln bei Lufthansa für Flüge von - nach den USA. Informationen zu den neuen Regeln für das Gepäck im folgenden Bericht. Im Rahmen des durch die US-amerikanischen Behörden (US Department of Transportation) verabschiedeten Programmes „Customer Protection Rules“ gelten von - nach den USA folgende neue Gepäckregeln:
Für sämtliche Teilstrecken einer Reise von und nach den USA gelten einheitliche Gepäckregeln, diese beinhalten sowohl die Freigepäckmenge als auch die Übergepäckgebühren. Es finden die Gepäckregeln Anwendung, die der erste im Ticket eingetragene Carrier festgelegt hat. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die „First Carrier“- oder die „Most Significant Carrier“-Regel. Für LH - OS gilt die „First Carrier“-Regel.
Dies bedeutet für eine Reise von - nach den USA, dass die für LH - OS anwendbaren Gepäckbestimmungen für die gesamte Reise gelten, wenn im Ticket eine LH - OS Flugnummer als erste Flugnummer eingetragen ist.
LH - OS haben ihre Gepäckregeln in den Vertriebssystemen (GDS) entsprechend hinterlegt. (z. B. in Amadeus abrufbar über die Fare Quote - Pricing Transaktionen, die Darstellung erfolgt als BG: LH).
Bei weiteren Fragen zu Darstellung der Gepäckregeln kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges GDS. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. Für Fragen steht Ihnen Ihr Lufthansa Sales und Service Team gerne zur Verfügung.
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