Reiserecht – Einzelzimmer müssen früh vereinbart werden: Einzelzimmerzuschlag muss rechtzeitig vereinbart sein
Freitag, 1. Juli, 2011
Passagierrechte und Fluggastrechte: Zuschläge für Einzelzimmer dürfen nicht kurzfristig vor Reiseantritt erhoben werden, sie gelten sonst als unzulässige Preiserhöhung. Einzelheiten für Geschäftsreisende und Urlauber im folgenden Bericht. Leipzig (dpa/tmn) - Einzelzimmerzuschläge dürfen nicht noch kurzfristig vor Urlaubsbeginn erhoben werden.
Das sei als unzulässige Preiserhöhung zu werten, entschied das Amtsgericht Leipzig (Az.: 106 C 10556/09). Gestattet sei das nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Eine Frist von 14 Tagen reicht nicht. ... den ganzen Beitrag "Reiserecht – Einzelzimmer müssen..." lesen





