Luftverkehrssteuer in Deutschland: Ausnahmeregelungen – für Buchungen vor dem 01. September 2010 keine Luftverkehrsabgabe
Donnerstag, 9. Dezember, 2010
Geschäftsreisen und Flüge ab Deutschland: Bundesfinanzministerium gibt neue Regel bekannt. Reisende die vor dem 01. September 2010 gebucht haben brauchen keine Luftverkehrsabgabe bezahlen. Einzelheiten im folgenden Bericht. Berlin (dpa/tmn) - Wer seine Pauschalreise für das Jahr 2011 bereits vor dem 1. September 2010 gebucht hat, muss keine Luftverkehrssteuer bezahlen.
Das Bundesfinanzministerium habe am Dienstag eine entsprechende Ausnahmeregel bekanntgegeben, teilt der Deutsche Reiseverband (DRV) in Berlin mit. Die Regel gelte auch, wenn der Reiseveranstalter die Flugplätze vor dem 1. September eingekauft, die Namen der Passagiere aber erst nach dem Stichtag der Fluggesellschaft übermittelt hat.
dpa/tmn san ah
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