Streik bei der Bahn: Fahrgastrechte bei der Bahn gelten nicht bei Warnstreiks
Mittwoch, 13. Oktober 2010
Reiserecht - Streiks Deutsche Bahn: Fahrgastrechte für Geschäftsreisen und Privatreisen bei der Bahn gelten nicht bei Warnstreiks. Berlin (dpa/tmn) - Bei Zugausfällen und Verspätungen aufgrund von
Warnstreiks können Bahnkunden nicht auf ihre Fahrgastrechte pochen. Die Bahnen müssen dann weder Tickets erstatten noch eventuelle Taxi- oder Hotelkosten bei großen Verspätungen übernehmen.
Darauf hat Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) in Berlin, am Dienstag im Gespräch mit dem dpa-Themendienst hingewiesen. Wegen festgefahrener Verhandlungen über einen Branchentarifvertrag haben die Bahngewerkschaften Transnet und GDBA Warnstreiks im Regionalverkehr angekündigt, die in der letzten Oktoberwoche beginnen sollen.
«Wie Unwetter werden Warnstreiks juristisch als außergewöhnliche Ereignisse betrachtet, da sie von den Gewerkschaften in der Regel lange geheim gehalten werden», erklärte Klewe. Er empfiehlt Bahnkunden, die in solchen Fällen lange oder vergebens auf einen Zug gewartet haben, sich dennoch mit ihren Forderungen an das Unternehmen zu wenden - und dabei auf Kulanz zu hoffen.
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