Recht auf Reisen: Halbes Doppelzimmer gebucht – Umbuchung in teures Einzelzimmer müssen Reisende nicht akzeptieren
Freitag, 17. September, 2010
Reiserecht - Fluggastrechte und Passagierrechte: ReiseRecht aktuell informiert. Halbes Doppelzimmer buchen und Einzelzimmerzuschlag sparen. Umbuchungen durch Veranstalter in teure Einzelzimmer müssen nicht hingenommen werden. Wichtige Informationen im Bericht. München (dpa/tmn) - Alleinreisende müssen es nicht hinnehmen, wenn ihr Veranstalter sie vom versprochenen «halben Doppelzimmer» in ein teureres Einzelzimmer umbucht.
Das hat das Landgericht München I entschieden (Az.: 37 O 11496/09), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht» aktuell» berichtet. Bei einem «halben Doppelzimmer» handelt es sich um einen Raum im Hotel, den sich zwei Gruppenreisende teilen, die zwar nicht gemeinsam gebucht haben, vom Veranstalter aber zusammen untergebracht werden. Dadurch können sich beide den Einzelzimmerzuschlag sparen. ... den ganzen Beitrag "Recht auf Reisen: Halbes..." lesen



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Rundumschutz auf Reisen in Europa: Artzbesuche oder Krankenhausaufenthalte auf Reisen. Experten raten eine private Auslandkrankenversicherung abzuschließen. Sozialversicherungen sind in EU-Ländern mit rechtlichen Tücken verbunden. Urlauber sollten vor jeder Reise eine Checkliste abarbeiten, damit die schönste Zeit des Jahres nicht zu einem finanziellen Fiasko wird. Für den vollen Rundumschutz raten Experten auch für Reisen in EU-Ländern zum Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.










