Reisen mit der Deutschen Bahn: Rabattkarte Fan-Bahncard muss rechtzeitig gekündigt werden – sonst wird es eine Abo-Bahncard
Freitag, 3. September 2010
BGH-Urteil zu Fan-Bahncard: Bahnreisende müssen bis 19. September 2010 Fan-Bahncard kündigen. Ansonsten wird die Rabattkarte ab 31. Oktober 2010 eine Abo-Bahncard zum Preis von 57 Euro pro Jahr. Mainz (dpa/tmn) - Wenn aus der Fan-Bahncard keine Abo-Bahncard werden soll, muss sie rechtzeitig gekündigt werden.
Das ist für die Rabattkarte, die die Deutsche Bahn zur Fußball-WM 2010 aufgelegt hatte, noch bis zum 19. September möglich. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz hin. Wird die Karte bis zu dem Termin nicht gekündigt, geht sie nach dem 31. Oktober automatisch in ein Abonnement zum Preis von 57 Euro pro Jahr über. Die Fan-Bahncard bietet 25 Prozent Rabatt auf Fahrkarten der Deutschen Bahn.
Ihre Gültigkeit richtete sich nach dem Abschneiden der deutschen Fußball-Nationalelf bei der WM in Südafrika. Wäre Deutschland ins Endspiel gekommen, wäre sie zum Beispiel einen Monat länger gültig gewesen.
Wer bei seiner Kündigung sicher gehen will, sollte sie als Einschreiben mit Rückschein verschicken - und zwar nach Empfehlung der Verbraucherschützer am besten ein paar Tage vorher, da der 19. September ein Sonntag ist.
Gegen eine solche Verlängerungsklausel hatten Verbraucherschützer bereits im Jahr 2008 geklagt, als die Bahn zur Europameisterschaft in der Schweiz und Österreich ebenfalls eine Fan-Bahncard aufgelegt hatte.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied aber zugunsten der Bahn (Az.: Xa ZR 89/09): Dass die Kunden wegen der zunächst ungewissen Gültigkeitsdauer die Kündigungsfrist ihrer Bahncard aus dem Auge verlieren könnten, mache die Klausel nicht ungültig.
dpa/tmn san/bar crk
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