Geschäftsreisen nach Moskau: Ab sofort können Reisen in betroffene Gebiete Russlands kostenfrei storniert werden
Montag, 9. August, 2010
Reisen und Flüge nach Russland: Reiserecht - in der Regel gilt für erheblich beeinträchtigte Reisen nach Russland Stornierungsrecht. Auswärtiges Amt in Berlin rät seit Freitag von Reisen in die betroffenen Gebiete Russlands ab. Soweit eine Gesundheitsgefährdung besteht, ist eine Reise nicht zumutbar. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Urlauber können Reisen in die von Wald- und Torfbränden betroffenen Gebiete Russlands nun in der Regel kostenlos stornieren.
Entscheidend für das Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt sei die Frage, ob die Reise erheblich beeinträchtigt ist, erklärte der Reiserechtsanwalt Martin Bollert aus Frankfurt dem dpa-Themendienst. «Ein Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amts für eine Region ist grundsätzlich ein starker Hinweis darauf, dass eine Gefahr für den Reisenden und höhere Gewalt anzunehmen sind.» Allerdings dürfe die Gefahr zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbar gewesen sein. ... den ganzen Beitrag "Geschäftsreisen nach Moskau: Ab..." lesen






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