Meilenprogramme und Bonusprogramme: Punkte oder Meilen aus Flugprämienprogramm dürfen nicht verfallen
Freitag, 30. Juli 2010
Reiserecht - Meilen sammeln bei Geschäftsreisen und Flügen: ReiseRecht informiert - wenn die Fluggesellschaft Flugprämienprogramm beendet, dürfen die Punkte oder Meilen nicht die Gültigkeit verlieren. Halbjahres- Klausel ist unwirksam. Wiesbaden (dpa/tmn) - Die Punkte oder Meilen aus einem Flugprämienprogramm dürfen nicht verfallen, wenn die Fluggesellschaft es beendet.
Eine Klausel, nach der die Bonuspunkte ihre Gültigkeit dann schon nach sechs Monaten verlieren, ist unwirksam. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH)(Az.: Xa ZR 37/09). Andernfalls werde der Kunde unangemessen benachteiligt, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».
Geklagt hatte der Teilnehmer eines Flugprämienprogramms, bei dem Bonuspunkte bis zu 60 Monate nach dem Flugdatum eingelöst werden konnten. In den Klauseln behielt sich die Fluggesellschaft jedoch vor, das Programm jederzeit auch ohne Ankündigung zu beenden. Alle Bonuspunkte müssten dann innerhalb eines halben Jahres genutzt werden.
Ersteres ist nach Ansicht des BGH das gute Recht der Fluggesellschaft. Ein Rabattangebot zur Kundenbindung sei schließlich eine freiwillige Leistung. Nicht akzeptabel sei allerdings, dass die Möglichkeit, den Rabatt in Anspruch zu nehmen, drastisch eingeschränkt wird.
Das Unternehmen habe den Zeitraum, in dem die Bonuspunkte einzulösen sind, auf ein Zehntel verkürzt. Der Kunde werde so erheblich darin behindert, den versprochenen Rabatt auch nach Ende des Programms zu nutzen.
dpa/tmn ah san nz
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