Recht bei Flugausfällen: Airlines haften bei Ausfall von Flügen durch technische Defekte
Dienstag, 1. Juni, 2010
Reiserecht und Passagierrechte: Flugausfall oder Verspätung verursacht durch Technik. Fluggesellschaft muss für sämtliche Störfälle des Flugbetriebs Haftung übernehmen. Frankfurt/Main (dpa) - Luftfahrtunternehmen haften für alle Flugausfälle, die von technische Defekte verursacht werden.
Das berichtet die «Neue Juristische Wochenschrift» unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Nach dem Richterspruch gilt dies auch dann, wenn nicht die Fluggesellschaft selbst, sondern andere Firmen für den Defekt verantwortlich sind (Az.: 29 C 2088/09). ... den ganzen Beitrag "Recht bei Flugausfällen: Airlines..." lesen





