...Traveller News
Image Tours
Business Travel GmbH
Tel: 040-227 270-0
Premium Login
Registrieren

Home
 
Geschäftsreisen
 
Business & Travel Informationen
 
Osteuropa-Hotels
Visum/ Einreise
 
Urlaubsreisen
Flug
Hotel
Mietwagen
Bahn
Tickets & Events
mehr buchen...
 
 
Reiseinfos
Newsletter
News Geschäftsreisen
 
 
Kontakt


News, Tipps und Hinweise für Geschäftsreisen und Urlaubreisen
News und Angebote zu Flug, Hotel, Mietwagen oder Bahn für Ihre nächste Geschäftsreise. Informationen und Hinweise rund um die Themen Geschäftsreisen, Travel Management und Urlaub.
Alle hier veröffentlichten Artikel können Sie komplett per E-Mail versenden, als Favoriten oder als RSS-Feed bookmarken. RSS-Feeds bieten wir für die Ebenen Artikel, Kategorien sowie für unseren kompletten News-Blog an.
Geschäftsreisen
Flüge buchen
Business Hotels
Urlaubsreisen
Hotels Osteuropa
Visumservice
 

Geschäftsreisen mit dem Mietwagen: Bei Unfall Polizei einschalten – Autovermieter dürfen auf Polizeieinsatz bestehen

Freitag, 4. Juni 2010

mietwagen weltweitReisen mit dem PKW: Mietwagen-Verträge können Klausel zum Polizeieinsatz beinhalten. Mieter müssen bei Unfall Polizei verständigen. Karlsruhe (dpa/tmn) - Eine Autovermietung darf in ihren Verträgen festschreiben, dass Mieter bei einem Unfall die Polizei rufen müssen.

Eine solche Klausel ist zulässig, das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, über das die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Ausgabe 7/2010) berichtet. Als unerheblich werteten die Richter, dass nach geltendem Recht die Polizei Bagatellunfälle nicht mehr aufnehmen muss. Das entbinde den Mieter des Wagens nicht von der Pflicht, die Ordnungshüter zumindest zu informieren. Ob sie dann erscheinen, liege in ihrem Ermessen (Az.: XII ZR 117/08). Das Gericht gab der Schadenersatzklage eines Autovermieters statt. Ein Kunde hatte einen Unfall verursacht - die Polizei verständigte er nicht. Im Kleingedruckten des Mietvertrags war festgelegt, dass er dazu verpflichtet sei.

Andernfalls greife eine Klausel nicht, die den Mieter bei Unfällen von der Haftung freistellt. Das sei zulässig: Es liege im berechtigten Interesse des Kfz-Vermieters, dass nicht der Kunde entscheidet, ob das Verständigen der Polizei notwendig ist oder nicht.

dpa/tmn pgl wi fo

Tipp Mietwagen buchen: Günstig Mietwagen buchen unter Image Tours/ Mietwagen.

2 Kommentare zu “Geschäftsreisen mit dem Mietwagen: Bei Unfall Polizei einschalten – Autovermieter dürfen auf Polizeieinsatz bestehen”

  1. • Einen Mietwagen buchen kann man online oder vor Ort | Mister Info schrieb:

    [...] http://www.imagetours.de/wpblog/2010/06/04/geschaftsreisen-mit-dem-mietwagen-bei-unfall-polizei-eins... [...]

  2. • Ein Mietauto günstig mieten braucht Markterfahrung | Mister Info schrieb:

    [...] http://www.imagetours.de/wpblog/2010/06/04/geschaftsreisen-mit-dem-mietwagen-bei-unfall-polizei-eins... [...]

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen eingeloggt sein, um einen Kommentar schreiben zu können.


Image Tours - Ihr Reisebüro für Geschäftsreisen und Messereisen weltweit.
Ganzheitliche Travel Management Lösungen für Ihr Unternehmen.
(C) 2006 Der Blaue Reiter