...Traveller News
Image Tours
Business Travel GmbH
Tel: 040-227 270-0
Premium Login
Registrieren

Home
 
Geschäftsreisen
 
Business & Travel Informationen
 
Osteuropa-Hotels
Visum/ Einreise
 
Urlaubsreisen
Flug
Hotel
Mietwagen
Bahn
Tickets & Events
mehr buchen...
 
 
Reiseinfos
Newsletter
News Geschäftsreisen
 
 
Kontakt


News, Tipps und Hinweise für Geschäftsreisen und Urlaubreisen
News und Angebote zu Flug, Hotel, Mietwagen oder Bahn für Ihre nächste Geschäftsreise. Informationen und Hinweise rund um die Themen Geschäftsreisen, Travel Management und Urlaub.
Alle hier veröffentlichten Artikel können Sie komplett per E-Mail versenden, als Favoriten oder als RSS-Feed bookmarken. RSS-Feeds bieten wir für die Ebenen Artikel, Kategorien sowie für unseren kompletten News-Blog an.
Geschäftsreisen
Flüge buchen
Business Hotels
Urlaubsreisen
Hotels Osteuropa
Visumservice
 

Recht auf Kreuzfahrten: Kreuzfahrt-Zielorte fallen aus – Passagiere haben Anspruch auf Rückerstattung

Freitag, 28. Mai 2010

RechtReiserecht und Passagierrechte: Reiseroute wird beí Kreuzfahrt geändert ist ein Reisemangel. Reiseveranstalter haftet für Ausfall. Kunden steht Erstattung zu. Bonn/Wiesbaden (dpa/tmn) - Wenn wichtige Zielorte einer Kreuzfahrt ausfallen, weil die Reiseroute geändert werden muss, ist das ein Reisemangel. Die Teilnehmer können dann darauf bestehen, nicht den vollen Preis bezahlen zu müssen.

Wurde die Kreuzfahrt bei einem Reiseveranstalter gebucht, haftet dieser dafür. Das gilt auch dann, wenn ihn keine Schuld an den Mängeln trifft, zum Beispiel bei Schäden am Schiff durch stürmische See. So entschied das Landgericht Bonn (Az.: 10 O 17/09), berichtet die Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».

In dem Fall hatte der Kläger eine Arktis-Kreuzfahrt für zwei Personen zum Preis von 12 735 Euro gebucht. Die Katalogbeschreibung enthielt einen detaillierten Routenplan. Doch schon zu Beginn der Tour wurde das Schiff im Sturm am Bug beschädigt und musste zunächst repariert werden. Mehrere Ziele wurden anschließend nicht mehr angelaufen, das Programm für die Landgänge änderte sich.

Mehr als die Hälfte der Besichtigungspunkte entfiel. Die Kläger verlangten daher, den vollen Reisepreis erstattet zu bekommen. Der Veranstalter bot 1764 Euro an. Das war aber nicht nur den Gästen, sondern auch dem Gericht zu wenig: Es entschied wegen erheblicher Mängel der Kreuzfahrt auf eine Minderung des Preises um zwei Drittel.

dpa/tmn ah crk sir

Tipp Urlaubsreisen und Kreuzfahrten buchen
: Günstig Urlaubsreisen buchen unter Image Tours/ Urlaubsreisen. Günstig Kreuzfahrten buchen unter Image Tours/ UrlaubsreisenKreuzfahrten

Ein Kommentar zu “Recht auf Kreuzfahrten: Kreuzfahrt-Zielorte fallen aus – Passagiere haben Anspruch auf Rückerstattung”

  1. MagicOfWord – Die Zitate und Sprüche Community » Blog Archive » Könnte eine Frau auf Einstellung als katholische Priesterin klagen? schrieb:

    [...] Recht auf Kreuzfahrten: Kreuzfahrt-Zielorte fallen aus … [...]

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen eingeloggt sein, um einen Kommentar schreiben zu können.


Image Tours - Ihr Reisebüro für Geschäftsreisen und Messereisen weltweit.
Ganzheitliche Travel Management Lösungen für Ihr Unternehmen.
(C) 2006 Der Blaue Reiter