Reiserecht und Fluggastrechte bei Flugverboten: Wichtige Informationen zu Erstattungen bei Flugausfällen, Verspätungen, Reisemangel, Stornierungen, Hotelübernachtungen und mehr. Vulkanasche über Europa: Was Reisende jetzt wissen sollten. Potsdam (dpa/tmn) - Die riesige Vulkanaschewolke aus Island behindert massiv den Luftverkehr in Europa. Das Naturereignis gilt als höhere Gewalt - und dennoch können Pauschalreisende Ansprüche an ihren Veranstalter stellen, wenn sich Flüge verspäten oder ausfallen.
Muss eine Maschine zum Beispiel bei der Rückkehr aus dem Urlaub woanders landen als geplant, sei das als Reisemangel zu werten, sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. «Dafür kann der Reisepreis gemindert werden, etwa im Umfang von rund fünf Prozent.» Hier weitere Fragen, die viele Urlauber jetzt beschäftigen:
Kann eine Reise wegen des Flugchaos’ einfach abgesagt werden?
Nein, ein generelles Recht auf kostenlose Stornierung gibt es nicht. Ist aber bei einer Kurzreise absehbar, dass sich der Abflug in den Urlaub mehrere Tage verschieben würde, könne der Kunde vom Reisevertrag zurücktreten und erhalte den Reisepreis zurück, erklärt Fischer-Volk. Das gelte auch für Fälle von höherer Gewalt. Für längere Reisen von zum Beispiel zwei Wochen Dauer gebe es dagegen kein Rücktrittsrecht. Auch in diesem Fall sei ein deutlich verspäteter Abflug aber ein Reisemangel. ... den ganzen Beitrag "Zusammenfassung Passagierrechte bei Naturkatastrophen:..." lesen