Ihre Rechte bei Flugausfall und Umbuchung: EU- Verordnung für Umbuchungen und Stornierungen ausgefallener Flüge
Freitag, 23. April, 2010
Geschäftsreisen - Reiserecht bei Stornierung und Umbuchung von Flügen: Fluggastrechte - wozu bin ich nach der EU-Verordnung 261/04 berechtigt?
Wurde Ihr Flug annuliert, aus welchem Grund auch immer, sieht es die EU-Verordnung 261 vor, dass Sie berechtigt sind zwischen einer der folgenden Möglichkeiten zu wählen:
(a) Volle Rückerstattung - Die Fluggesellschaft gewährt eine volle Rückerstattung Ihrer ungenutzten Flugkosten. (Wenn Sie alternative Verkehrsträger in Anspruch nehmen, wie z.B. Mietwagen, Bahn, Fähren etc. fallen diese nicht unter die EU-Verordnung 261. Daher sollten diese Rückerstattungsforderungen an Ihre Reiseversicherungs-Gesellschaft gerichtet werden, da die Fluggesellschaft keine Erstattung für alternative Reisekosten leisten wird), oder
(b) *Umbuchung, auf den nächsten verfügbaren Flug zum Zielort, oder
(c) Umbuchung, auf einen zukünftigen Flug zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihren Wünschen.
* Wenn Sie die Option (b) wählen, verlangt die EU-Verordnung 261 von der Fluggesellschaft folgende zu erbringende Leistungen:
(i) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
(ii) zwei Telefongespräche, Telexnachrichten, Faxnachrichten oder E-Mails;
(iii) angemessene Hotelunterbringung in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig ist;
(iv) angemessene Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterkunft (Hotel oder sonstige Unterkunft).
Klicken Sie hier für die vollständinge EU-Verordnung 261/04 ... den ganzen Beitrag "Ihre Rechte bei Flugausfall..." lesen
Sicherheitsmaßnahmen und Flugverkehr in Europa: Luftkontrollräume in Frankreich, der Schweiz, Belgien, der Niederlande, Luxemburg und Deutschland im FABEC (Functional Airspace Block Europe Central) werden ab 2012 zusammen vereint. Weitere Informationen zu anderen Städten und FABs-entstehungen im folgenden Bericht. (lifepr) Bad Windsheim, 22.04.2010 - Welche Nachteile die Zersplitterung in 27 nationale Lufträume mit sich bringt, müssen Millionen von “gestrandeten” Flugreisenden derzeit leidvoll erfahren.




Bundesverkehrminister Peter Ramsauer ordnet neue Vorsichtsmaßnahmen gegen Vulkanasche an: Airlines müssen Auswirkungen der Asche auf Flugzeugtriebwerken melden. Inspektions und Wartungsintervalle der Flugzeuge verkürzt. Vulkanasche in der Atmosphäre muss genau definiert werden. Berlin (dpa) - Nach dem Ende des Flugverbots wegen Vulkanasche über Deutschland hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) spezielle Vorsichtsmaßnahmen für die
Landegenehmigungen und Nachtflugverbot: 23 internationale 







