Rechte bei Flugverbot: Geschäftsreisende können das Geld für ungenutzte Tickets zurückfordern – oder kostenloses Umbuchen der Flüge verlangen
Donnerstag, 15. April 2010
Geschäftsreisen, Fluggastrechte und Passagierrechte: Aufgrund der Flugraumsperrung steht Kunden die Erstattung iher Flugticket zu oder kostenfreie Umbuchung der Flüge. Flugabsage wegen Vulkanasche: Geld zurück für Passagiere. Wiesbaden (dpa/tmn) - Die von den Flugverboten in Nord- und Westeuropa betroffenen Passagiere können von ihren Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis zurückfordern.
Alternativ besteht ein Anspruch auf die kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flugtermin, erläuterte der Reiserechtler Holger Hopperdietzel aus Wiesbaden dem dpa-Themendienst. Von den Flugverboten betroffen waren am Donnerstag vor allem Reisende mit Zielen in Skandinavien und auf den britischen Inseln.
Dort sorgte Vulkanasche in der Luft für die Schließung von Flughäfen sowie des gesamten norwegischen Luftraums. Die Asche stammt von dem auf Island ausgebrochenen Vulkan am Eyjafjalla-Gletscher.
Die Fluggesellschaften müssten betroffenen Passagieren auf ihren Wunsch hin den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückzahlen, erklärte Hopperdietzel. Einen darüber hinaus gehenden Schadenersatz, wie er in
der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 bei Annullierungen vorgesehen ist, gebe es für Reisende dagegen nicht: Bei einer Schließung von Flughäfen oder des gesamten Luftraums könne sich eine Fluggesellschaft von ihrer
Schadenersatzpflicht entlasten.
dpa/tmn cr ah







15. April, 2010 um 15:52
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