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Bahn- und Flugausfälle durch Orkantief «Xynthia»: Keine finanzielle Entschädigung für Flug- und Bahnausfälle aufgrund schlechter Wetterlage

Montag, 1. März 2010

Sturm Unwetter OrkanReiserecht - Geschäftsreisen per Flug und Bahn: Reisende erhalten für Flug und Bahnausfälle keine finanzielle Erstattung - Naturkatastrophen sind höhere Gewalt. Berlin (dpa/tmn) - Kein Geld zurück wegen Orkantief «Xynthia»: Die Deutsche Bahn und Fluggesellschaften sind aus Expertensicht nicht dazu verpflichtet, Kunden nach den massiven Störungen am Wochenende zu entschädigen.

«Das ist der klassische Fall von höherer Gewalt», sagte der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), Heinz Klewe, am Montag in Berlin.

Höhere Gewalt trete ein, wenn der Verkehr aufgrund des Wetters eingestellt werden muss, um die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten. Genau das hatte die Bahn am Sonntag in besonders vom Orkan betroffenen Regionen als Vorsichtsmaßnahme entschieden. Allein auf dem Flughafen Frankfurt fielen 242 Starts und Landungen aus. Die von Verkehrsunternehmen finanzierte Schlichtungsstelle wird eingeschaltet, wenn Fahrgäste bei den Unternehmen bereits eine Beschwerde eingereicht haben und mit deren Reaktion nicht einverstanden sind.

In den vergangenen drei strengen Wintermonaten seien mehr als 600 Beschwerden eingegangen, sagte Klewe der Deutschen Presse-Agentur dpa. Zwei Drittel davon kämen von Bahn-Kunden, die sich vornehmlich nach Zugverspätungen meldeten. Die SÖP hat am 1. Dezember die bisherige Schlichtungsstelle Mobilität abgelöst.

Informationen: Schlichtungsstelle für den öffentlichen
Personenverkehr (Tel.: 030/64 49 93 30, Mail: kontakt@soep-online.de)

dpa/tmn may kp cr

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