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Streik der Piloten bei Lufthansa: Rechte für betroffene Passagiere

Mittwoch, 17. Februar 2010

micaronmeerPilotenstreik und Passagierrechte bei Lufthansa: Rechte, die Kunden vor und während des Lufthansa-Streiks geltend machen können. Streik bei Lufthansa: Diese Rechte haben Passagiere. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Der angekündigte Pilotenstreik bei der Lufthansa führt bei den Passagieren zu Verunsicherung: «Was kann ich mit meinem Ticket während des Streiks anfangen?», werden sich viele jetzt fragen.

Trotz der Arbeitsniederlegung in den Cockpits müsse die Lufthansa versuchen, betroffene Kunden zum gebuchten Ziel zu bringen, erläuterte der Luftverkehrsrechtler Prof. Ronald Schmid am Mittwoch im Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Schmid lehrt Luftfahrtrecht an den Technischen Universitäten Dresden und Darmstadt.

Von der Pilotenvereinigung Cockpit zum Streik aufgerufen sind 4000 Piloten vom Montag (22. Februar) bis Donnerstag (25. Februar). Der Streik betrifft neben der Lufthansa selbst auch ihre Tochter Germanwings.

Hier einige wichtige Fragen für betroffene Passagiere:

MUSS ICH TROTZ DES STREIKS ZUM FLUGHAFEN FAHREN?

Im Zweifelsfall ja, denn die Lufthansa werde wohl alles tun, um so viele Flüge wie möglich trotzdem starten zu lassen, erklärte Schmid. Möglich sei das, indem nicht-streikwillige Piloten eingesetzt werden oder Mitglieder des Lufthansa-Managements mit Pilotenlizenz das Steuer übernehmen.

WO BEKOMME ICH INFORMATIONEN, OB MEIN FLUG TATSÄCHLICH AUSFÄLLT?

Die Lufthansa hat eine kostenfreie Rufnummer für Passagiere mit Fragen sowie Umbuchungs- und Stornierungswünschen eingerichtet. Sie ist nach Angaben des Unternehmens unter 0800/850 60 70 erreichbar.

WIE KOMME ICH TROTZDEM AN MEIN REISEZIEL?

Die Lufthansa müsse versuchen, einen anderen Flug zum gebuchten Zielort zu beschaffen, erläuterte Schmid. Das könne zum  Beispiel für einen Flug von Hamburg nach London bedeuten, zunächst nach Paris zu fliegen und von dort in die britische Hauptstadt weiterzureisen. Nach Auffassung von Schmid muss die Lufthansa die Gäste dabei auch auf andere Fluggesellschaften umbuchen, sofern in deren Maschinen noch freie Plätze vorhanden sind.

GILT DAS AUCH FÜR INNERDEUTSCHE FLÜGE?

Hier hat die Lufthansa bereits angekündigt, dass vom Streik betroffene Gäste auf Züge der Deutschen Bahn umsteigen können. Die Tickets müssen dazu am Check-in-Automaten in ein Reisevoucher umgewandelt werden. Oder der Passagier kauft sich das Bahnticket selbst und legt es später zusammen mit dem Flugticket der Lufthansa zur Kostenerstattung vor.

WAS IST MIT REISENDEN, DIE IM AUSLAND AUF FLÜGE WARTEN?

Für sie gelten gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 in diesem Fall die gleichen Rechte wie im Inland, sagte Schmid. Wenn Passagiere zum Beispiel in den USA festsitzen, weil ein Rückflug nach Deutschland bestreikt wird, dann müsse die Lufthansa eine andere Beförderung nach Europa organisieren oder zumindest für kostenlose Hotelzimmer sorgen.

UND WAS IST, WENN ICH KEINE ERSATZBEFÖRDERUNG BEKOMMEN KANN?

Dann bestehe auf jeden Fall ein Anspruch auf Rückzahlung des Flugpreises, sagte Schmid. Ob die Betroffenen zusätzlich eine Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004 verlangen können, bewerten Reiserechtler und Airlines unterschiedlich: Die Lufthansa ist der Ansicht, dass sie dazu nicht verpflichtet ist, weil ein Streik als «außergewöhnlicher Umstand» zu bewerten ist, der die Entschädigungspflicht außer Kraft setzt. Dies gilt nach Auffassung von Schmid jedoch nicht, wenn der Streik vom eigenen Personal einer Airline ausgeht, wie es hier der Fall ist. Laut der Verordnung haben Passagiere je nach Flugdistanz einen Anspruch auf 250 bis 600 Euro, wenn Flüge annulliert werden.

WARUM IST DIESE FRAGE UMSTRITTEN?

Ob die Entschädigungspflicht auch zum Beispiel bei Pilotenstreiks gilt, ist bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden worden, so Schmid:  «Das müsste jetzt mal irgendwann geklärt werden.» Es sei «erstaunlich», dass diese Frage «noch nicht bis zu einem Oberlandesgericht gekommen ist.»
Gespräch: Christian Röwekamp, dpa
dpa/tmn cr re

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