...Traveller News
Image Tours
Business Travel GmbH
Tel: 040-227 270-0
Premium Login
Registrieren

Home
 
Geschäftsreisen
 
Business & Travel Informationen
 
Osteuropa-Hotels
Visum/ Einreise
 
Urlaubsreisen
Flug
Hotel
Mietwagen
Bahn
Tickets & Events
mehr buchen...
 
 
Reiseinfos
Newsletter
News Geschäftsreisen
 
 
Kontakt


News, Tipps und Hinweise für Geschäftsreisen und Urlaubreisen
News und Angebote zu Flug, Hotel, Mietwagen oder Bahn für Ihre nächste Geschäftsreise. Informationen und Hinweise rund um die Themen Geschäftsreisen, Travel Management und Urlaub.
Alle hier veröffentlichten Artikel können Sie komplett per E-Mail versenden, als Favoriten oder als RSS-Feed bookmarken. RSS-Feeds bieten wir für die Ebenen Artikel, Kategorien sowie für unseren kompletten News-Blog an.
Geschäftsreisen
Flüge buchen
Business Hotels
Urlaubsreisen
Hotels Osteuropa
Visumservice
 

Steuerabzug Geschäftsreisen und Privatreisen: Urteil vom BFH für verbesserten Steuerabzug gemischt veranlasster Ausgaben bei Geschäftsreisen

Freitag, 5. Februar 2010

bfh_bundesfinanzhof Urteil Steuerabzug GeschäftsreisenSteuerlicher Abzug bei Reisekosten für Geschäftsreisen: Beschluss vom Bundesfinanzhof - Ausgaben für Geschäftsreisen können nun besser anteilig geltend gemacht werden, unabhängig von der Höhe des privaten Anteils bei der Geschäftsreise.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Steuerabzug für Reisen, bei denen sich private und geschäftliche Ausgaben überschneiden, deutlich vereinfacht. Gemischt veranlasste Ausgaben können künftig anteilig geltend gemacht werden.

(Beschluss vom 21.09.2009). Nach der bisherigen Rechtsprechung musste der private Anteil an der Reise eine untergeordnete Bedeutung haben, damit Aufwendungen für gemischten Reisen aufzuteilen und abzugsfähig waren. Dieses wurde mit dem neuen Urteil aufgehoben.

BUNDESFINANZHOF

Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die

private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.

Den gesamten Text zum Urteil lesen Sie hier: Bundesfinanzhof Urteil steuerlicher Abzug Geschäftsreisen

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen eingeloggt sein, um einen Kommentar schreiben zu können.


Image Tours - Ihr Reisebüro für Geschäftsreisen und Messereisen weltweit.
Ganzheitliche Travel Management Lösungen für Ihr Unternehmen.
(C) 2006 Der Blaue Reiter